Hallo,
ok. danke Ozy, wie mir die Anfrage entgehen konnte?! ok, wenn es da so steht, dann wird kein GA oder Gericht(außer BSG in speziellen Ausnahmefällen;-)) mehr etwas anders behaupten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
rokka
Hallo,
ok. danke Ozy, wie mir die Anfrage entgehen konnte?! ok, wenn es da so steht, dann wird kein GA oder Gericht(außer BSG in speziellen Ausnahmefällen;-)) mehr etwas anders behaupten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
rokka
Ich kann der FoKA-Empfehlung (mehr ist es nicht, ebenso wie die KDE) keinerlei Begründung entnehmen. Das schwächt die Aussage m. E. ganz erheblich.
V. Blaschke
...ich hätte gedacht die stimmen sich mit dem DIMDI ab. irgendwer muss fachlich fundiert doch mal was gedacht/gemeint haben bei der Codezuweisung (systematisch/alphabetisch).
Ich hatte gehofft hier im Forum gibts auch "Interne" die bei den Klassifikationen mitarbeiten und ein belastbares Statement zur Klärung abgeben könnten.
MfG
rokka
Hallo,
nur zur Vervollständigung diese Threats: Überraschende Wendung:
Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.
siehe dort
MfG
rokka
Guten Morgen,
tut ja nun niemandem mehr weh, da die Höhergruppierung dieser Fälle seit 2022 auf solch mit Fibrinogengaben >10 g beschränkt ist.
Gruß
merguet