OPS 5-394.2 (Revision einer Blutgefäßoperation: Revision eines vaskulären Implantates)

  • Guten Tag!

    Ein Patient mit Oberschenkel-Bypass kommt mit Bypassverschluss, welcher aktuell thrombektomiert wird. Der Bypass wird dafür querinzidiert. Leider war das Thrombektomie-Manöver direkt an der Prothese, d.h. in den Grenzen des verschlossenen Bypasses (OPS 5-380.73 Thrombektomie Arterien Oberschenkel, Gefäßprothese) nicht erfolgreich, so dass versucht wurde, retrograd von distal an den Verschluss im Bypass heranzukommen. Die alte OP-Narbe wurde dafür nach distal erweitert und es wurde nun auch im distalen Gefäßverlauf in der A. femoralis superficialis (OPS 5-380.70) und A. profunda femoris (OPS 5-380.71) thrombektomiert. Es wurde also über den Bypass hinaus im Bereich natürlicher arterieller Gefäße operiert. Wir haben zusätzlich zu den genannten OPS 5-380.7* den Kode 5-394.2 (Revision einer Blutgefäßoperation: Revision eines vaskulären Implantates) kodiert.

    Der MDK streicht uns hier den Revisonskode 5-394.2 mit Bezug auf DKR P013 (Wiedereröffnung eines Operationsgebietes) und SEG 373 (Thrombektomie, Prothesenbypass). Danach ist ein ReOP-Schlüssel nicht zu verwenden, wenn die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des OP-Gebietes durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann. Danach darf der OPS 5-394.2 neben dem OPS 5-380.73 nicht kodiert werden, da der Text des OPS 5-380.73 mit dem beinhalteten Wort „Gefäßprothese“ impliziert, dass in einer vorangegangenen Operation eine Gefäßprothese eingebracht worden sein muss, ergo die Revision einer solchen Gefäßprothese bereits im OPS-Text enthalten ist, ergo jede Folgeoperation an der Prothese eine Revisionsoperation ist.

    Gilt das auch für diese Fallkonstellation, wenn zusätzlich zum eigentlichen Bypass auch in den anliegenden Gefäßabschnitten operiert wurde, d.h. über die alten Bypassgrenzen hinweg?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Kai Thiemann

  • Moinmoin,

    dem MDK sind aber schon die Hinweistexte unter 5-394.- bekannt, oder?

    "Hinw.:Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren"

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2 (ohne Kaffee geht´s bei mir auch nicht;))!

    Ja, dazu hatte ich auch schon das DIMDI angeschrieben, leider aber noch keine Antwort bekommen. M.E. existiert hier ein Widerspruch zwischen der DKR P013 (Wiedereröffnung eines Operationsgebietes) und dem Hinweis unter den OPS 5-394.1 – 5-394.5 (Revision einer Blutgefäßoperation). Lt. DKR P013 ist die Kodierung des Revisionskodes durch den spezifischen Kode im Organkapitel ausgeschlossen, lt. Hinweis des OPS 5-394* sollen jedoch spezifisch kodierbare Eingriffe gesondert kodiert werden. Ich habe das DIMDI gefragt, in welchen Kodierkonstellationen dann noch die OPS 5-394.1 – 5-394.5 kodiert werden sollen.

    Viele Grüße

    Kai T.

  • Guten Tag!

    Mittlerweile kodiere ich bei einer reinen Bypassthrombektomie nicht mehr die Revision dazu.

    Die Bypassthrombektomie kann spezifisch kodiert werden. Und im engeren Sinne revidiere ich den Bypass ja gar nicht. Ich befreie ihn lediglich von Thromben. Mache ich jedoch zusätzlich etwas am Bypass, (z.B. Behebung einer Abknickung), dann kodiere ich die Revision dazu.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Tag!

    Mittlerweile kodiere ich bei einer reinen Bypassthrombektomie nicht mehr die Revision dazu.

    Die Bypassthrombektomie kann spezifisch kodiert werden. Und im engeren Sinne revidiere ich den Bypass ja gar nicht. Ich befreie ihn lediglich von Thromben. Mache ich jedoch zusätzlich etwas am Bypass, (z.B. Behebung einer Abknickung), dann kodiere ich die Revision dazu.

    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.