Liebes Forum,
der MDK streicht uns gerade ein ZE für eine Plasmapherese, die als Leistung kurz vor einer Verlegung in eine weitere Klinik erbracht wurde. Es wird ebenfalls konstatiert, dass die Verlegung eher hätte stattfinden können.
Das Leistungsdatum der Plasmapherese fällt nun in den Zeitraum der gekürzten Tage und wird "sozialmedizinisch nicht bestätigt".
Gibt es hier neben der evtl. möglichen Einigung mit dem Kostenträger aus formaler Sicht etwas entgegenzusetzen i. S. "Leistung erbracht" "formal und medizinisch bestätigt durch MDK"? Kann man sich da auf irgendeine Regelung diesbezüglich berufen? Mir ist da nichts bekannt.
Beste Grüße
geoff