Dokumentation durch Pflegehelfer

  • Guten Tag,

    nachdem die OPS für pflegeseitig erbrachte Leistungen weggefallen sind (von den Ausnahmen in der Intensivbehandlung abgesehen) stellt sich die Frage nach der Doku von Leistungen durch nichtexaminiertes Pflegepersonal, also bspw. aktivierende Spaziergänge, Essensbegleitung, Begleitung zu den Therapien, Konsilen, etc. Fakt ist, dass der MDK versucht, sich ein umfassendes Bild des Patienten zu verschaffen, auch anhand des pflegerischen Bedarfs. Die Doku ließe sich dadurch also durchaus "aufhübschen".

    Aufgrund der ehemaligen Grenzziehung durch die OPS könnte man den Schluss ziehen, dass die ursprüngliche Intention der Regelung war, dass die entsprechenden Leistungen ausdrücklich nur von examiniertem Personal zu erbringen sind, aber nach dem Wegfall der OPS ist dies etwas diffus geworden. Was kann, was soll eine angelernte Kraft dokumentieren?

    Wie wird hier in anderen Psychiatrien verfahren? Dokumentieren auch Nichtexaminierte entsprechende Leistungen, und wenn ja, werden die entsprechenden Personen auch als FSJ, Pflegehelfer, etc. in der Doku kenntlich gemacht?

    Ausdrücklich davon auszunehmen möchte ich pflegerische Gespräche und die qualifizierte Pflegedoku - diese sollte sicherlich ausschließlich von examiniertem Personal erbracht werden. Sehe ich jedenfalls so.

  • Hallo,

    Aufgrund der ehemaligen Grenzziehung durch die OPS könnte man den Schluss ziehen, dass die ursprüngliche Intention der Regelung war, dass die entsprechenden Leistungen ausdrücklich nur von examiniertem Personal zu erbringen sind, aber nach dem Wegfall der OPS ist dies etwas diffus geworden. Was kann, was soll eine angelernte Kraft dokumentieren?

    Dies ist eine Fehlinterpretation!

    Das PEPP-System ist ein Abrechnungssystem und die Klassifikationen sind dessen Grundlage. Die Regelungen im OPS betreffen ausschließlich die Frage, welche (oder wessen) Leistungen hinsichtlich der Abrechenbarkeit relevant sind. Keinesfalls regeln die OPS irgendwelche Standards oder Vorgaben hinsichtlich der Frage, wer welche Leistungen erbringen darf. Diese Frage ist über das Berufsrecht, haftungsrechtliche Vorgaben u. a. geregelt.

    Natürlich dürfen Sie Leistungen, die keine pflegerische oder therapeutische Qualifikation erfordern, auch durch anderes als examiniertes Pflegepersonal ausführen lassen. Sie sollten diese Leistungen natürlich auch dokumentieren. Sie dürfen (oder durften) diese Leistungen dann eben nur nicht als OPS kodieren und sie sind nicht in die PEPP-Ermittlung eingeflossen. Beispielsweise können Sie natürlich eine Sitzwache auch durch nicht qualifiziertes Personal stellen (sofern dadurch weder Patient noch Mitarbeiter gefährdet wird), das ist dann nur keine 1:1 Betreuung im Sinne des OPS und sie dürfen es dementsprechend nicht als solche kodieren.

    Also bitte unterscheiden zwischen den tatsächliche Leistungen und ihrere Erbringung sowie Dokumantation auf der einen und der Abbildung im OPS auf der anderen Seite. Letzteres ist immer nur eine Teilmenge.

  • Absolute Zustimmung, Herr Schaffert!

    Ich möchte nur noch ergänzend hinzufügen, dass die Dokumentation immer noch in erster Linie der Darstellung des Behandlungsverlaufes und dem Informationstransfer aller am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen gilt - auch wenn die Tendenz leider in eine andere Richtung zu driften scheint. Deshalb dürfen und sollen in unserem Haus z.B. relevante Patientenbeobachtung/für die Übergabe relevante Infos auch von nichtexaminiertem Personal (sind ohnehin in erster Linie Krankenpflegeschüler) dokumentiert werden.

  • Hallo Underwood,

    in unserem KIS (Agfa-Nice) wird bei jedem Eintrag auch die Berufsgruppe angezeigt. Bei OPS-Leistungen wird unterschieden zwischen OPS-relevanten und nicht OPS-relevanten Berufsgruppen.

    Viele Grüße - NV