Liebe Foristen,
weiß jemand von Ihren, wie die Abrechnungsmodalitäten bei der Behandlung von Covid19-Patienten aus dem Ausland sind, wenn diese (z.B. wegen Überlastung der dortigen Gesundheitssysteme) grenzübergreifend verlegt wurden? Gibt es da u.a. auch eine "Prüfung" a la MD(K)? Letztere Frage v.a. im Hinblick auf den evtl. Einsatz von "off label-" bzw. "compassionate-use"-Therapien... (und natürlich eine denkbare Diskussion um sek. Fehlbelegung bei erschwerter Weiter- bzw. Rückverlegung nach Abschluss der Intensivtherapie).
Lieben Dank im Voraus für erhellende Info's und beste Grüße