Abrechnung ausländischer Covid19-Patienten

  • Liebe Foristen,

    weiß jemand von Ihren, wie die Abrechnungsmodalitäten bei der Behandlung von Covid19-Patienten aus dem Ausland sind, wenn diese (z.B. wegen Überlastung der dortigen Gesundheitssysteme) grenzübergreifend verlegt wurden? Gibt es da u.a. auch eine "Prüfung" a la MD(K)? Letztere Frage v.a. im Hinblick auf den evtl. Einsatz von "off label-" bzw. "compassionate-use"-Therapien... (und natürlich eine denkbare Diskussion um sek. Fehlbelegung bei erschwerter Weiter- bzw. Rückverlegung nach Abschluss der Intensivtherapie).

    Lieben Dank im Voraus für erhellende Info's und beste Grüße

  • Hallo,

    ich habe gestern in der Presse gelesen, dass die Kosten für die ausländischen COVID-Patienten direkt von der Bundesregierung übernommen werden (sollen). Nähere Informationen zu den genauen Modalitäten kann ich allerdings leider nicht liefern.

    Grüße aus Sachsen

  • Hallo,

    bei uns hatte die AOK schon mal eine erste Anfrage gestartet, ob wir ausländische Corona-Patienten behandeln, weil sie eine Abrechnung über einen "Auslandskartenschein" erwarten und dafür hier die zuständige Kasse sind. Also dort wird augenscheinlich davon ausgegangen, dass die Patienten über die gesetzliche Krankenversicherung EU-weit läuft.

    Viele Grüße

    Herzchen

  • Hallo,

    vorbehaltlich einer Gesetzesänderung:

    Bei geplanter Behandlung im Ausland ist ein Vordruck E112 von dem Kostenträger des Herkunftslandes auszustellen und dieser bei einem Kostenträger des Ziellandes in eine Kostenzusage "umzutauschen". Sprich: z.B. bei einem französischen Patienten muss der französische Kostenträger ein E112 ausstellen, mit diesem beantragen Sie bei einer aushelfenden deutschen Krankenkasse die Kostenübernahme (bitte nicht immer die selbe Kasse wählen, bei mehreren Patienten am besten nach Belegungsanteil verteilen) und rechnen über diese ab. Dem Grunde nach wie Touristenfälle, nur statt des E111 (EHIC) jetzt das E112. Infos gibt es bei der DVKA

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zusammen,

    wir haben regelhaft Patienten aus dem Ausland zur Behandlung, diese reisen zum Zwecke der Behandlung ein und bringen dann eine E112/S2-Bescheinigung mit. Nun haben wir die Situation, dass (unbesehen der Einreisebeschränkungen) die Gremien, die über diese Bescheinigungen entscheiden, nicht mehr regelmäßig tagen und somit die Bescheinigungen nicht erstellt werden. Also bei unseren Patienten pausiert es im Augenblick in allen Belangen. Auch formlose Bescheinigungen, die eine formlose Kostenzusage beinhalten, werden von aushelfenden deutschen Krankenversicherungen nicht akzeptiert, allein die formelle E112/S2-Bescheinigung wird akzeptiert. Touristenfälle würden über die EG-KV geführt, aber Touristen gibt es ja derzeit nicht.

    MfG stei-di

  • Hallo Foristen,

    danke für die bisherigen Postings. Zusammenfassend entsteht für mich derzeit der Eindruck, bezüglich Covid19 ist in der Tat das Topic noch offen. Egal ob via E112 oder noch ausstehende, separate Covid-bezogene gesetzliche Regelungen: Tocilizumab z.B. (Antikörper gegen den Interleukin6-Rezeptor) triggert in 2020 das ZE 157, ist für die Indikation "Zytokinsturm" bei Covid-Pneumonie/CARDS nicht zugelassen, wird aber von manchen Kliniken dennoch eingesetzt - nicht nur im Rahmen von laufenden Studien. Bin daher gespannt auf künftige Entwicklungen....

    Beste Grüße