Sehr geehrte Forumisti,
wir haben von einer Krankenkasse vermehrt Schreiben erhalten, dass Rechnungskürzungen vorgenommen wurden, diese wurden mit folgenden Aussagen begründet:
"... Wie dem §301-Datensatz (OPS, ICD) zu entnehmen ist, hätte der Patient durch ein Straffung des Behandlungsablaufes bereits am xx.xx.xx entlassen werden können ...";
"... Nach den kodierten Diag./Proz. ist eine Behandlung über einen BT hinaus nicht nachvollziehbar. Komplikationen/ND, die den weiteren verbleib im KH begründe, sind nicht erkennbar... Legen Sie bitte insbesondere med. dar, weshalb die Patientin mehr als 1 BT stationär behandelt wurde ...";
Mit viel partnerschaftlichem Zusammenarbeiten kann ich vielleicht in der zweiten Variante eine MBEG sehen, allerdings haben wir hier kein grundsätzliches ambulantes Potential vorliegen. Da dieses Vorgehen von einer der großen Kassen betrieben wird, gehe ich davon aus, dass dies übergreifend erfolgt und erbitte Einschätzungen von anderen betroffenden Krankenhäusern. Haben wir denn schon die erste Umgehungstaktik zur Nichteinbindung des MDK?
MfG stei-di