Erhaltungs-EKT vollstationär

  • Hallo zusammen,

    mich würden Eure Erfahrung zum Thema Erhaltungs-EKT interessieren. Bekommt Ihr solche Fälle als stationären Fall durch?

    Wir nehmen den Patienten für 2 Tage dafür auf, haben aber jetzt einige Fälle, die laut MD-Gutachten keiner stationären Behandlung bedurft haben.

    sonnige Grüße

    die codierfee

  • Erhaltungs-EKTs werden bei uns inzwischen nur noch teilstationär durchgeführt und abgerechnet.

    Nur wenn Komplikationen auftreten folgt eine stationäre Aufnahme und darauf folgt umgehend die MDK Prüfung.

    Grüße aus Bayern

  • Hallo codierfee,

    bei uns werden die Patienten auch zwei Tage aufgenommen.

    Der MDK kürzt aber alle Fälle auf 1 BT.

    Wir werden jetzt wohl diese Fälle nur noch für einen Tag aufnehmen. Mal sehen was dann kommt!

    Viele Grüße

    Suse

  • Hallo codierfee,

    seit längerem bin ich in Bayern tätig. Dort werden in diesem Haus vollstationäre Fälle mit 2 Tagen eigentlich durchgängig und seit längerer Zeit durch MD-Gutachten gestrichen. Übrig bleiben dann jeweils ein Tag teilstationär, sodass seit etwa einem halben Jahr die Erhaltungs-EKT auch nur noch teilstationär durchgeführt wird.

    Mit herzlichen Grüßen

    Julius Fischer

    --

    nebe leben GmbH

  • Hallo zusammen,

    wir erhalten in diesem Jahr einige Negativgutachten für Erhaltungs-EKTs, die an einem Tag teilstationär durchgeführt wurden.

    Der MDK begründet die primäre Fehlbelegung mit der Angabe, dass diese Erhaltungs-EKTs ambulant möglich gewesen wären.

    Erhalten Sie ebenfalls entsprechende Negativgutachten? Oder werden die teilstationären Erhaltungs-EKTs bei Ihnen positiv geprüft?

    Haben Sie Erfahrungen mit der ambulanten Abrechnung von Erhaltungs-EKTs?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Medcoler

  • Guten Morgen,

    der Unterschied zwischen teilstationär und ambulant ist doch hier eigentlich nur ein abrechnungstechnischer. In beiden Fällen bleibt der Pat. nicht über Nacht im Krankenhaus und dies war im Behandlungsplan auch nicht vorgesehen.

    Und darüber muss man dann argumentieren: Sie haben doch teilstationäre Fälle dafür verhandelt.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo zusammen,

    auch wenn das die Frage nicht beantwortet: von einer ambulanten Erbringung sollte Abstand genommen werden.

    Wir würden dann lieber keine EKT mehr machen.

    Irgendwie spukt mir auch im Kopf herum, dass bei Drängen auf ambulante Erbringung die KK in erreichbarer Nähe einen ambulanten Erbringer benennen müssen, als Nachweis, dass es geht. Das kennt man vom Schlaflabor.

    Viele Grüße - NV

  • Irgendwie spukt mir auch im Kopf herum, dass bei Drängen auf ambulante Erbringung die KK in erreichbarer Nähe einen ambulanten Erbringer benennen müssen, als Nachweis, dass es geht. Das kennt man vom Schlaflabor.

    Hallo,

    das ist schon ein paar Tage her und entsprach der Rechtsprechung des 3. Senats beim BSG VOR dem Beschluss des großen Senats.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wir hatten früher ein EKT-Konzept mit 3 stationären Tagen. Fast regelrecht wurde 1 Tag gestrichen, dann 2 und auf teilstationär gekürzt. Mittlerweile führen wir Erhaltungs-EKTs nur noch an einem teilstationären Tag durch (in Ausnahmefällen 2 teil- oder vollstationäre Tag mit medizinischer Begründung) und berechnen die Leistungen vom Vortag ambulant.

    Mfg