Liebe Forumteilnehmer, gibt es schon ein Arbeitspapier betreffend MD-Prüfverfahren (COVID),
ich habe eine Prüfanzeige MD vom 16.04.2020 vorliegend und die Rechnungslegung 13.01.2020. Ich bin von einer Verfristung 3-Monate-Frist ausgegangen, denn m.E. fasst doch hier noch die Übergangsregelung oder?
Freue mich auf ein zeitnahes Feedback,
lieben Gruß aus Berlin, Heidi