PV-Patient - Begründung für einen Widerspruch scheint mir schwammig

  • Liebe Forummitglieder,

    Patient kommt zur operativen Versorgung Bursitis olecrani des rechten Ellenbogens, es wird durch die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung mit einem Belegtag bestätigt.

    Patient lag aber 3 Tage und jetzt soll ein Widerspruch formuliert werden: Das die Verweildauer begründet wäre: vor Entlassung Redon führte 50 ml und die i.V. Antibiose bis zum Entlasstag.

    Meine Einschätzung, KASSE hat hier Recht oder? Also bei einer Redonführung von 50 ml und i.V. Antiobiose dann Umstellung auf oral??? wäre die Entlassung mit einem Belegtag gut abgedeckt, zumal ich hier ambulantes Potential sehe.

    Benötige mal Eure Hilfe, was denkt Ihr darüber? Lieben Dank , Heidi

  • Hallo,

    die Redonfüllmenge jedenfalls ist idF nicht ausreichend mMn.

    Alleinig die intravenöse AB-Therapie anzugeben ist auch fadenscheinig.

    Weshalb ist eine i.v.-Therapie notwendig über diese Dauer, das wäre dann eine entsprechende Begründung seitens des Facharztes.

    Btw, wer soll für wen einen Einspruch schreiben? Sie für den behandelnden Arzt?

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Lieben, lieben Dank für das schnelle Feedback und Grüße zurück in das schöne Allgäu,

    Also die Antibiose hätte m.E. auch oral nach einem BT fortgeführt werden können, sehe keinen Keimnachweis, der dies hätte begründen können. Des Weiteren der Redonzug, hätte auch ambulant erfolgen können. Für mich sind 50 ml keine Begründung. Ich finde persönlich, dass bei dieser Diagnose eine ambulante Behandlung medizinisch indiziert gewesen wäre.

    Danke, ich wurde angewiesen diesen Widerspruch an private Krankenkasse zu formulieren und ich hatte dabei Bauchschmerzen. Nur für mein Verständnis, habe ich mich jetzt abgesichert, mein Name wird dort im Widerspruch als Unterschrift nicht erscheinen soviel dazu ;)

    Sonnige Grüße aus dem Berliner Hinterland ;)