Liebe Forummitglieder,
Anfrage:
Patientin mit einer dekompensierten Leberzirrhose:
Kodierung: HD: K74.5, ND: I98.3, R17.0, R18, D62, N17.91, D68.4, U69,12, E87.1, Prozeduren: 1-632.0, 5-429.a, 3-225, 8-153
Aszitespunktion, Sonographie, ÖGD, CT
Unter dem Bild eines akuten Nierenversagens AKIN I am ehesten bei hepatorenalem Syndrom Typ II erhielt die Patientin eine Therapie. Die Patientin wurde nach einer Verweildauer von 16 Tagen, zwei Tage davon Überschreitung OGVD zur weiteren Diagnostik bzw. Therapie und Evaluation einer Lebertransplantation in eine Universitätsklinik verlegt. Jetzt möchte man die 2 Tage OGVD streichen mit der Begründung "medizinische Sachverhalte fehlend". Nach der Akutbehandlung war die Verlegung in das andere Krankenhaus möglich.
Nach der Dokumentation musste erst einmal eine Stabilisierung des Gesamtzustandes der Patientin für die Verlegung erreicht werden, gibt es juristische Argumentationen, damit die Streichung abgewendet werden kann?
Für die Unterstützung im Voraus dankend,
Heidi