MD - des Öfteren wird die Begutachtung von PKMS sowie TISS-SAPS-Punkte ausgehebelt - siehe Text

  • Liebe Forummitglieder, ich benötige im MD-Verfahren juristischen Rat:

    nachweislich im Vier-Augen-Prinzip wurden angeforderte Unterlagen an den MD fristgerecht übermittelt.

    In der Abschlussbegutachtung MD-AL, kommen folgende Argumente, des Öferen::/

    PKMS: "Wir können Ihr ZE 130.01 nicht bestätigen bei unvollständiger Vorlage der Unterlagen" - Streichung PKMS.

    Ein Nachverfahren bei den Kassen: Das hier nachweislich Unterlagen übermittelt wurden und Bitte zum Nachverfahren und nochmaliger Prüfung der erbrachten Leistungen, wird überwiegend abgelehnt, weil eine nochmalige Zuleitung von Unterlagen nicht statthaft.

    Bei TISS-SAPS-Punkte, Beatmungsnachweis (ITS-Dokumentation): MD-Begutachtung:

    "Da die Dokumentation uns unvollständig und in den Daten (nicht leserlich) zuordenbar, erfolgte die Streichung"

    Meine Argumentation: Die Kasse ist die "Herrin des Verfahrens" bei nicht genauer Beurteilung von Unterlagen gehe ich davon aus, dass hier der MD als BEAUFTRAGTER UNABHÄNGIGER DIENSTLEISTER, hier die Kliniken noch einmal kontaktiert. Dies sehe ich als Dienstleistungspflicht des MD als unabhängiger Gutachter gegenüber den Kliniken.

    Ich weiß, der MD wird weiterhin von Kassen finanziert, es wird sich in der Zukunft zeigen - wie unabhängig. ;)

    Ich würde mich auf Unterstützung freuen und auch Diskussionen, wie die Erfahrungssätze bezüglich dieser Verfahrensweisen bei Ihnen sind. Vielen lieben Dank im Voraus.

    Bewölkte Grüße aus Berlin

    Heidi