vorstationäre Abrechnung unter Corona

  • Guten Tag ans Forum bzw. die belebenden Akteure,

    wir werden in unseren Akuthäusern einen behutsamen Einstieg in das (vor Corona) Tagesgeschäft vornehmen und dabei ist folgenden Fragestellung aufgetaucht: Ohne die Absage von Elektiveingriffen wäre ein Großteil der bereits erfolgten vorstationären Behandlungen in den vollstationären Status übernommen worden und wären dann durch die Kostenträger nicht separat zu vergüten. Durch die allen bekannten Einschränkungen erfolgte dann aber ein abrupter Abbruch ohne die geplanten vollstationären Behandlungen. Jetzt (nach über zwei Monaten) werden die erneuten vorstationären Termine zur Aktualisierung der Befunde/Werte notwendig. Wir haben hier definitiv den doppelten Aufwand und sehen zwar den von der BSG-Rechtsprechung postulierten medizinischen Zusammenhang, der eine Nichtabrechenbarkeit der prä-Pauschale begründet. Aber auf Grund des großen zeitlichen Abstandes und der Notwendigkeit der Neuerhebung von med. Befunden und des Auslösers würden wir den ersten prä-Kontakt als vorstationär ohne anschließende vollstationäre Behandlung als bekannte Pauschale den Kostenträgern gegenüber abrechnen.

    Wie sehen/handhaben Sie diese Problematik?

    MfG stei-di

  • Hallo Stei-di,

    da bin ich sehr pessimistisch, das die Kostenträger das extra bezahlen.

    Die werden mit dem BSG-Urteil wedeln und fertig.

    Auch vor Corona hat es nicht interessiert, wie lange zwischen vor- und vollstationär lag. Warum sollte sich das jetzt ändern?

    Letztendlich kommt es auf einen (oder mehrere) Versuch an und auf Ihre Nervenstärke, das durch zu diskutieren...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Guten Tag,

    wenn Sie die vorstationären Befunde zur OP mit verwenden, dann ist der medizinische Zusammenhang laut BSG da. Und da können auch schon mal längere Phasen dazwischen sein. So sehe ich das.

    Wenn die VS-Untersuchung nicht mehr verwertbar ist, dann wäre ein neues Handlungsfeld eröffnet. Kommt dann aber auf den Einzelfall an. Aber das ist nur meine private Meinung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Wir haben die vortstationäre Pauschale abgerechnet und wurden nicht zurückgewiesen. Habe die Z53 hinzugefügt.

    Mit unserer "Vorstationär-Problemkasse" hatte ich vorher telefoniert und mir das "OK" für dieses Vorgehen geholt.

    LG