Guten Tag ans Forum bzw. die belebenden Akteure,
wir werden in unseren Akuthäusern einen behutsamen Einstieg in das (vor Corona) Tagesgeschäft vornehmen und dabei ist folgenden Fragestellung aufgetaucht: Ohne die Absage von Elektiveingriffen wäre ein Großteil der bereits erfolgten vorstationären Behandlungen in den vollstationären Status übernommen worden und wären dann durch die Kostenträger nicht separat zu vergüten. Durch die allen bekannten Einschränkungen erfolgte dann aber ein abrupter Abbruch ohne die geplanten vollstationären Behandlungen. Jetzt (nach über zwei Monaten) werden die erneuten vorstationären Termine zur Aktualisierung der Befunde/Werte notwendig. Wir haben hier definitiv den doppelten Aufwand und sehen zwar den von der BSG-Rechtsprechung postulierten medizinischen Zusammenhang, der eine Nichtabrechenbarkeit der prä-Pauschale begründet. Aber auf Grund des großen zeitlichen Abstandes und der Notwendigkeit der Neuerhebung von med. Befunden und des Auslösers würden wir den ersten prä-Kontakt als vorstationär ohne anschließende vollstationäre Behandlung als bekannte Pauschale den Kostenträgern gegenüber abrechnen.
Wie sehen/handhaben Sie diese Problematik?
MfG stei-di