Fallzusammenführung in der Geburtshilfe

  • Hallo alle miteinander,

    ich stehe mal wieder auf dem Schlauch. ;( Ich habe eine Entbindung und 3 Tage später wird die Frau wieder aufgenommen wegen Mastitis. Die Fälle sind ja als Ausnahme von WA gekennzeichnet. Die werden doch auch nicht zusammengeführt in der Geburtshilfe.

    Jetzt sagt aber der MDK, das bevor man in das Kriterium "Ausnahme von WA im DRG Katalog gekennzeichnet" kommt, der Punkt "gleiche MDC" (ja), erste DRG aus M oder A (nein) erst abgefragt wird. Und dieses nein bei erste DRG aus M oder A (bin in O), lässt mich in "Wiederaufnahme wegen Komplikation" poltern.

    In meinem Kopf weiß ich, das die Fälle definitiv nicht zusammenzuführen sind, aber ich muss ja jetzt dem widersprechen bzw. die Kasse im Nachverfahren darüber informieren, das wir das nicht so sehen und hier fehlen mir Argumente. Evtl. hat jemand von euch damit Erfahrung und kann mich mit einer Argumentationshilfe unterstützen. Ich wäre sehr dankbar.

    Danke und einen schönen sonnigen Tag.

  • Hallo kodiersimi,

    in der Vereinbarung FPV2020 steht der Passus der Nichtanwendung Fallzusammenführung/Wiederaufnahme nur unter §2 Abs. 1 gleiche Basis-DRG und unter §2 Abs. 2 Abfolge medizinisch in andere oder operative Partition. Unter §2 Abs. 3 Komplikation ist nur der Ausschluss unvermeidbare Nebenwirkungen aufgeführt. Die für mich entscheidende Frage bzw. Antwort: Inwiefern kann eine Mastitis die Komplikation deiner Entbindung sein? Ich sehe hier eher eine eigenständige Erkrankung/Ursache und eher den berühmten schicksalhaften Verlauf. Eine Komplikation würde ich nur bei organischen oder behandlungstechnischen Zusammenhängen sehen.

    MfG stei-di

  • ... na wäre das Kind nicht entbunden worden, hätte sie auch keine Mastitis...die Schuldfrage der Komplikation kann natürlich weitergegeben werden, eher die Mutter(akut Anlegefehler oder noch früher: schwanger geworden) oder doch eher der Vater (der aber nicht mal im Datensatz als Patient geführt wird, max. unter Umständen als Begleitperson mgl.)...

    kleiner Scherz!

    keine Komplikation, keine FZF.

    aber wo kommt das denn her?:

    das bevor man in das Kriterium "Ausnahme von WA im DRG Katalog gekennzeichnet" kommt, der Punkt "gleiche MDC" (ja), erste DRG aus M oder A (nein) erst abgefragt wird. Und dieses nein bei erste DRG aus M oder A (bin in O), lässt mich in "Wiederaufnahme wegen Komplikation" poltern.

    Ausnahme bleibt Ausnahme!; oder ist das ein MDK-Programm?


    MfG

    rokka

  • Schuldfrage geklärt ....

    Für mich liest sich die Reihenfolge so:

    Zuerst gilt der Text der Wiederaufnahmeregelung unter §2 Abs. 1 und Abs. 2 => grundsätzliche FZ ja => aber wenn gekennzeichnet mit Wiederaufnahme ausgeschlossen dann ausgeschlossen

    eine Prüfung ob und welche FZ-Gründe greifen gehe ich immer chronologisch in der FPV vor, ich denke mal, der MDK ist auf dem gleichen Pfad unterwegs.

    MfG stei-di

  • Hallo zusammen,

    Ich verstehe nicht ganz, was „die Schuldfrage“ mit der Frage einer FZF wegen Komplikation zu tun haben soll. Das BSG hat doch entschieden, dass es darauf nicht ankommt. Auch schicksalhafte Verläufe, die aus einer KHS - Leistung herrühren, sind demnach als Komplikation gemäss §2 Abs.3 FPV zu bewerten.

    Nur wenn die Klinik ein Dazwischentrten Dritter belegen kann, ist sie raus.

    Ob allerdings im konkreten Fall die Entbindung, bzw. Die dabei erbrachte KHS Leistung ursächlich für die Mastitis ist, finde ich eine spannende und offene Frage. In der Regel sind ja Rachenkeime des Kindes verantwortlich. Aber wenn es nun multiresistente KHS Keime sind?.?


    Zum Prüfschema stimme ich stei-di zu. Bei Abs. 3 ( Prüfung Komplikation) ist die Ausnahme von der WA in Spalte 13 des FPK unerheblich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Ich danke euch für Eure Infos. Bin noch nicht so glücklich wie ich sein sollte zu dem Thema. Ich gehe nochmal in mich. Haben das Thema auch nochmal intern in Abklärung. Danke euch. Gebe euch Rückinfo.