Erhöhter Betreuungsaufwand bei Erwachsenen

  • Guten Tag zusammen,

    mir stellt sich die Frage, ob die Maßnahme "erhöhter Betreuungsaufwand bei Erwachsenen" (9-640) eher als reaktive Maßnahme zu verstehen ist, und eingesetzt wird, um einen Patienten nach einem akut selbst- oder fremdgefährdenden Vorfall engmaschig zu betreuen oder reicht schon die Gefahr zur Selbst- oder Fremdgefährdung aus, um somit auch präventiv betreuen zu können?

    Ist ein an Demenz erkrankter Patient , der sich aktuell zu Covid19-Zeiten nicht an Hygiene- und Isolierungsregeln hält (Testergebnis steht noch aus), in Bezug auf diesen Kode gleichzusetzen mit einem psychotischen Patienten, der auf Station Mitarbeiter angreift?

    Vielen Dank !

  • Guten Morgen Ju,

    ich würde sagen sowohl als auch!

    Wenn ein Patient als selbst- oder fremdgefährdend eingeschätzt wird sollte er doch besser schon vorher 1:1 betreut werden damit erst nichts passiert.! Natürlich muss sich diese Einschätzung und entsprechendes Verhalten/Aussagen des Patienten auch in der Dokumentation wiederfinden.

    Zu Ihrer zweiten Frage:

    Im OPS steht als Erläuterung zu Fremdgefährdung: dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist.

    Ich würde einen solchen Menschen also nicht mit dem psychotischen Patienten gleichsetzen.

    Viele Grüße

    Suse