MD(K) Software/Cloud zum Upload von Behandlungsunterlagen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich mache hier keinen neuen Poste zum Thema auf, zumindest bin ich nicht darauf gestoßen.

    Der MDK bewirbt gerade mit Flyer und Anschreiben ein Upload-Portal namens "MDK LE-Portal", damit sollen die Kliniken sicher und kostenlos sowohl Prüfaufträge empfangen uns ebenso Akten hochladen können.

    Es handelt sich wohl um eine Art Cloud-Lösung, von dieser unsere IT regelhaft nicht begeistert ist.

    Mal im Ernst, das kann doch nicht die angestrebte Lösung nach dem DVG sein, dass wir uns in ein MDK Portal browserbasiert einloggen dürfen/müssen und Akten hochladen sollen.

    Für mich wäre da lediglich eine Art Kommunikation und Datenaustausche über einen erweiterten DTA KIS bezogen sinnvoll und auch haftungsrechtlich verantwortbar?

    Nutzt schon jemand diese Art der Kommunikation, hat jemand nähere Kenntnisse welche Lösungen eigentlich mit der DVG angedacht waren?

    Wie sind Ihre Erfahrungen.

    Das Risiko bzgl. der Datenschutzsicherheit liegt ja dennoch erheblich bei den Kliniken, wenn da was schief läuft.

    Gerade wenn Daten über Browser in eine Cloud geladen werden sollen.

    Beste Grüße

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    2 Mal editiert, zuletzt von Ductus (11. Mai 2020 um 11:26)

  • Guten Morgen,

    was auch immer genutzt wird, im Gesetz steht, dass der Austausch der Daten ab 2021 ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat.

    Der MDK versendet mit den Unterlagen dazu ein Addendum zur Auftragsdatenverarbeitung, dass von unseren Juristen und Datenschützern als unbedenklich bewertet wurde.

    Die Zugangskontrolle ist über eine 2- Faktor Authentifizierung zumindest erschwert.

    Den Umgang mit den Daten in der Hand des MDK liegt in dessen Verantwortungsbereich. Auch jetzt haben dem MDK schon Kopien oder elektronische Abzüge von Patientendaten vorgelegen, für deren Datensicherheit dieser verantwortlich war. Die dazu genutzten Transportmedien und -wege (Datenträger, Papier, Postweg, Daten auf Laptops des MDK etc.) waren nicht besonders abgesichert.

    Die Unsicherheit dürfte jedenfalls kleiner als beim (Einzel-) Versand von Papier, CDs, Sticks oder ähnlichem sein.

    In diesem Zusammenhang erinnere ich mich daran, dass ein großer, zentral arbeitender MDK im mittleren Westen in Deutschland jahrelang eine Unzahl von Prüfungen abgelehnt hatte, weil angeblich keine Daten da waren, bis alles nur noch per Einschreiben Rückschein lief. Auch das schien mir wenig sicher.

    Der upload auf eine zentrale Plattform mag zu einer Kanalisierung der Wege beitragen. Wir werden mit dem System in den kommenden Wochen beginnen. Leider scheint im Wesentlichen auf diese uplaod-Funktion begrenzt zu sein. Liste über offene Vorgänge oder fehlende UL sind bislang offenbar nicht möglich, auch die Lieferung von Daten zu älteren Fällen ist wohl nur mit Mühe möglich.

    Den Austausch von Daten über DTA aus dem KIS halte ich für bedingt realistisch. Bei dezentraler IT-Struktur und fotografischen E-Archiven kommen eine Unzahl von Dokumenten zusammen, die (mein bisheriger Rekord) schon mal an 2 GB erreichen können.

    Derartige Daten über den DTA zu versenden scheint mir momentan noch aussichtslos.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung, ich bin halt nur dafür, dass es zentrale Lösungen gibt.

    Demnächst wird der SMD wohl mit einer eigenen Lösung um die Ecke kommen.

    Hier sollte m.E. nach eine einheitliche gesetzliche Lösung Schnittstelle geschaffen werden, welche für alle verbindlich wäre.

    In vielen anderen Bereichen gelingt dies dem Gesetzgeber ja auch, einheitliche Lösungen zu finden.

    Warten wir mal ab was noch so kommt.

    Mit der Datenmenge gebe ich Ihnen recht, da kommt was zusammen, derzeit versenden wir per DVD (100 MB-8 GB) .

    Ich habe den Passus nicht gefunden, wie genau diese Kommunikation erfolgen soll, ein elektronischer Austausch kann allerdings auch die Übersendung eines Datenträgers sein, welcher dann nur vom MDK selbst eingespeist werden muss.

    Wenn ich diese Daten per Browser übertragen soll, dann braucht man eine ganze andere Internetleitung, als die herkömmlichen "ich surfe mal a bisserl im Netz" Leitungen.

    Beste
    Grüße

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    in unserem Bundesland besteht seit längerem die Möglichkeit, Daten, z.B. MDK-Unterlagen, auf einen Server des MDK hochzuladen.

    Die Funktionalität ist verbesserbar. Man erhält (per Mail) eine Bestätigung, dass Daten hochgeladen wurden, jedoch nicht welche Daten. Die hochgeladenen Daten werden nach einem vergleichsweise kurzen Zeitraum gelöscht, sodass sie auch nicht mehr als Nachweis, dass die Bereitstellung erfolgte, verfügbar sind.

    Wenn zu einem Gutachtenzeichen versehentlich Dateien eines anderen Prüffalls hochgeladen werden, fällt dies bei der Verarbeitung im MDK nicht auf. Die hochgeladenen Dokumente werden ohne Abgleich mit dem Gutachtenzeichen eingelesen.

    Der MDK in in solchen Fällen dann jedoch kooperativ.

    Auch ist die Größe der hochladbaren Dateien pro Fall begrenzt, sodass das Verfahren bei umfänglichen Fällen nicht greift.

    Insgesamt ist das Verfahren jedoch eine deutliche Erleichterung im Vergleich zum Postversand.

    Leider ist eine konsentierte überregionale Lösung gemäß § 11 Abs. 2 PrüfvV für mich nicht in Sicht.

    Viele Grüße

    Pseudo

  • Guten Morgen,

    wir übertragen schon recht lang unsere Krankenakten digital, zwar nicht über eine Cloud, aber digital :) Wir können auch stets ganz genau sehen, welche UL wir versendet haben.

    Die Prüfanzeigen kommen "digital" über ein Fax-Mail Postfach.

    Das besagte Schreiben vom MDK haben wir noch nicht erhalten.

    LG

  • Guten Tag,

    da auch bei uns nun langsam aber sicher das Leistungserbringerportal des MDK akut wird, möchte ich dieses Thema gerne einmal für eine Frage nutzen.

    Können mir diejenigen, die bereits das MDK LE-Portal nutzen, einmal sagen, wie genau/fein beim Unterlagen-Upload klassifiziert werden muss?

    Ich meine, kann ich theoretische eine gesamte Akte in einer Datei hochladen und der MDK muss sich dann genauso durchwühlen, wie durch eine Kopie? Oder müssen Uploads von uns als Haus beim Upload schon klassifiziert/kategorisiert werden? Also beispielsweise Arztbrief - ein Dokument mit „Kategorie Arztbriefe“, Wochenkurve - ein Dokument mit „Kategorie Fieberkurve“, Blutbild - ein Dokument, EKG - ein Dokument usw.?! Falls ja, wie fein wird da untergliedert?

    Ich frage deshalb, weil je feiner man die Unterlagen vorher klassifizieren muss, desto mehr Wissen und Zeit, muss ja die Kraft haben, die die Unterlagen einscannt. Einfach auf den Kopierer/Scanner legen, reicht dann ja im Zweifel nicht mehr. Oder man muss vor dem Upload vermutlich viel nacharbeiten. Für die Personalplanung nicht ganz unwichtig.

    Freue mich auf Eure Antworten.

    Schöne Grüße

  • Tag,

    Sie können UL auch ohne sehr genaue Spezifikation hochladen. Das wird zumindest lokal akzeptiert.

    Die so gen. Klinische Dokumentenlenkung KDL, die sich offenbar allmählich etabliert, kann vom LE-Portal noch nicht erkannt werden.

    Wir geben einigen Schlüsseldokumenten Eindeutige Namen. Ansonsten werden ohnehin regelhaft umfangreiche Dokumente gefordert.

    Hier ist allerdings ein Hemmschuh, dass UL größer 95 MB nicht angenommen werden können, was häufig dazu führt, dass Sie komplexe Akten in digitale Häppchen zerlegen müssen.

    Ob es da regionale Unterschiede gibt, ist mir nicht klar.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen merguet,

    vielen Dank für die Antwort. So würden wir es dann auch wohl handhaben. Bin gespannt, ob es regionale Besonderheiten gibt. Aktuell warte ich auf den Registrierungsbrief.

    Gruß

  • Guten Tag,
    sichern Sie die exportierten Daten separat? Auf dem MDK-LE-Portal sind sie ja nicht mehr einsehbar. Oder wie weisen Sie im Zweifels fall nach dass im Laborbericht auch der 25.03.2020 mit enthalten war oder die Tageskurve vom 18.03.2020? Da bin ich noch am Grübeln wie das am besten gelingt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    bislang legen wir die Daten noch nach fiktiven Sitzungen mit dem MD separat ab und bedienen uns dann aus dem entsprechenden Verzeichnis. So können wir rekonstruieren ob etwas da war oder nicht. Da bei der bisherigen Lieferung per Datenträger die Überspielung in das IT-System des MD nicht immer vollständig gelungen ist, war das nützlich. Allerdings herrscht hier auch eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Fallberarbeitung.

    Es gibt eine Art Einlieferungsquittung, die den Empfang der Datei, aber nicht des Inhaltes bestätigt. Wenn dann aber gelieferte Dateien und gespeicherte Dateien exakt gleich groß sind, sollte doch der Beweis des ersten Anscheins ausreichen.

    Mit einer Kasse hatten wir vor Jahren das Gezänk um die Frage, 1. ob und 2. was nach Versand durch die halbe Republik eingeliefert wurde. Zu 1. haben wir dann auch E-Rückschein umgestellt und zu 2. nie Frieden bekommen. Da kamen dann solche Ideen wie Protokoll der Füllung mit 4-Augen und ähnlicher Mist. Das scheint aber im Moment verzichtbar.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,
    sichern Sie die exportierten Daten separat? Auf dem MDK-LE-Portal sind sie ja nicht mehr einsehbar. Oder wie weisen Sie im Zweifels fall nach dass im Laborbericht auch der 25.03.2020 mit enthalten war oder die Tageskurve vom 18.03.2020? Da bin ich noch am Grübeln wie das am besten gelingt

    Guten Tag, eine vielleicht sehr pragmatische Lösung wäre alles in eine PDF Datei zu scannen. Zur Zeit suchen wir nach einer Lösung, da wir noch einsteigen wollen und finden zur Zeit diese als möglich. Es gibt Kollegen die eine Screenshot vom versandt machen, auch eine Möglichkeit. Wir haben mit unserem IT Anbieter kontakt aufgenommen um hier ggf. eine Lösung finden zu können.

    Mehr ggf. später.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling