Beatmungszeiten und kein Ende...

  • Hallo,

    ich hätte da gerne ein Problem:

    DKR sagen in 1001:

    "Am Tag der Aufnahme und der Entlassung oder der Verlegung sind nur die erbrachten Beatmungsstunden zu berücksichtigen."

    Erläuterung vom InEK vom 18.12.2019 sagt :

    1.
    Frage:
    Worauf beziehen sich die Begriffe „Aufnahme, Entlassung, Verlegung“ bei der
    Berechnung der Dauer der Beatmung?
    Antwort:
    Die Begriffe beziehen sich auf die stationäre Aufnahme in das oder die
    Entlassung aus dem behandelnden Krankenhaus sowie auf die Verlegung in
    eine andere Einrichtung oder ein anderes Krankenhaus.

    So weit so gut.

    Patient wird am 01.05.2020 ins KH aufgenommen. Am 02.05.2020 wird er auf ITS verlegt. Um 15:00 Uhr intubiert und durchgehend mit mehr als 6mbar Druckunterschied beatmet.Ich rechne also für den 02.05.2020 insgesamt 24h Stunden Beatmung ab, richtig?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • ja, das ist korrekt.

    entscheidend für den Aufnahmezeitpunkt ist die Aufnahme im Krankenhaus, nicht die Aufnahme auf der Intensivstation.

    Gruß

    S. Stephan

  • Sehe ich auch so, wenn er bis mindestens 0.01 Uhr überlebt...

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    kurz gefragt:

    Verstehen Sie den Abschnitt:

    "Atemunterstützung: Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP) , High flow nasal cannula (HFNC) und Humidified high flow nasal cannula (HHFNC)" in den DKR 2020 als Klarstellung und damit anwendbar auf zurückliegende Jahre?

    LG

    Ida

  • Hallo Ida,

    regelmäßig werden die DKR ja jährlich weiterentwickelt (Stichwort: lernendes System), weshalb dann ja auch der zeitliche Anwendungsbereich das jeweilige Kalenderjahr sein soll. Im Anhang B steht zudem zu den Änderungen der 1001: "Umfangreiche Überarbeitung der Kodierrichtlinie hinsichtlich der Definition, Kodierung, Berechnung der Dauer einer maschinellen Beatmung sowie der Berücksichtigung von CPAP und High-Flow-Nasenkanülen (HFNC/HHFNC) als Atemunterstützung". Dies liest sich dann gerade nicht wie eine rückwirkende Klarstellung, sondern eben wie eine erst ab 2020 geltende Überarbeitung. Denke daher eher nicht, dass Sie sich dann für ältere Fälle auf diese Version berufen können.

    MfG, RA Berbuir

  • Guten Morgen,

    ich hätte auch eine Frage zum Thema Beatmungsstunden:

    Patient liegt seit dem 3.6.2020 in der Klinik - am 18.6.2020 Intubation zur OP und Beatmung bis einschl. 21.6.2020.

    Kann ich für den 18.6.2020 24 Beatmungsstunden zählen, da ja über 8 Stunden an diesem Tag beatmet wurde?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Ricco (11. Dezember 2020 um 11:59)

  • Guten Morgen,

    "Frage 3: Können an Tagen, an denen die Beatmung und hiermit verbunden der intensivmedizinische Versorgungsbedarf erst im Laufe eines beliebigen Tages nach dem Tag der stationären Aufnahme beginnt oder an einem beliebigen Tag vor der Entlassung bzw. der Verlegung aus dem Krankenhaus beendet wird (jeweils ggf. mit Wechsel der behandelnden Abteilung verbunden), Beatmungsstunden ≥ 8 Stunden auf 24 Stunden anzurechnende Beatmungsdauer für den Kalendertag aufgerundet werden?

    Antwort: Wenn ein Patient mindestens 8 Stunden gemäß der Definition in DKR 1001 beatmet und während dieser Zeit intensivmedizinisch versorgt wird, werden 24 Beatmungsstunden für den Kalendertag berechnet, dies gilt auch für Tage mit interner Verlegung des Patienten."

    Für den dikutierten Fall werden meines Erachtens nach genauere Angaben benötigt. Ich lese das so: Der Patient muss mindestens auf der Intensivststation für 8 Stunden beatmet werden. Wenn Intubation mittags um 13 Uhr und beatmete Verlegung auf Intensiv vor 16 Uhr (mehr als 8 h auf ITS beatmet), dann Aufrundung, wenn nach 16 Uhr auf Intensiv verlegt (weniger als 8 h auf ITS beatmet), dann nur tatsächlich beatmete Stunden (inklusive der OP-Zeit). Das können dann in Summe zwar mehr als 8 Stunden für diesen Tag sein, aber eine Aufrundung geht nicht. Oder kann man die OP-zeit als "intensivmedizinische Versorgung" zählen? Ich glaube, das geht nicht.

    Wie sehen das die Anderen hier?

    MfG

    AlterEgo

  • Interessanter Punkt, Alter Ego. Zeigt mal wieder, dass so eine Erläuterung mehr Fragen als Antworten aufwerfen kann.

    Allerdings finde ich es schwierig, diese Erläuterungen komplett losgelöst von der DKR 1001s zu lesen:

    "Berechnung der Dauer der Beatmung

    Eine maschinelle Beatmung (siehe Definition, Abs. 1), die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen.

    Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt sie zur Gesamtbeatmungszeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit der Intubation; die Intubation ist in diesem Fall zu kodieren, obwohl sie zur Operation durchgeführt wurde."

    Fange ich in ihrem Beispiel also um 13 Uhr im Rahmen der OP mit der Beatmung an, kann ich laut DKR 1001s diese Zeit zur Gesamtbeatmungszeit hinzurechnen, wenn diese über 24h dauert. Ab 13 Uhr sind das dann ja definitiv mehr als 8 Stunden für diesen Tag.

    Ist die 1:1-Betreuung durch die Anästhesie im Rahmen der OP nicht auch in gewisser Weise eine intensivmedizinische Versorgung?

    2 Mal editiert, zuletzt von FBR (11. Dezember 2020 um 10:51)

  • Hallo AlterEgo,

    das verstehe ich nicht so wie Sie.

    Die von Ihnen zitierte Frage Nr. 3 stellt auf die ausschließliche Beatmung bei Intensivbehandlung ab. Das ist aber vorliegend nicht das Problem.

    Hier geht es um die Frage, ob eine Beatmung während einer OP anerkannt wird.

    Das ist nach DKR klar dann der Fall, wenn zur OP beatmet wird und diese Beatmung über mindestens 24 Std. fortgesetzt wird. Habe ich eine über 24 Std. dauernde OP [1], wird die gesamte Zeit als Beatmungszeit gewertet. Für den Fall einer Beatmung im unmittelbaren Anscchluss an die OP mit insgesamt mehr als 24 Std. [2] Dauer gehe ich einmal davon aus, dass die Beatmung im Anschluss an die OP auf der Intensivstation erfolgt. Auch dann wird die OP-Beatmung als Beatmungszeit anerkannt.

    Wenn bereits vor OP beatmet wurde, zählt die OP-Beatmungszeit ohnehin mit.

    Für [1] und [2] wird ausgeführt, dass die Berechnung der Dauer mit der Intubation beginnt. Die Gesamt dauer berechnet sich wie folgt: "[...]

    Liegen die Beatmungsstunden (gemäß der Definition in DKR 1001) pro Kalendertag bei 8 Stunden oder mehr, werden 24 Beatmungsstunden für den Kalendertag berechnet."

    D.h., dass eine Beatmungszeit von mindestens 8 Std. inklusive OP-Zeit innerhalb eines Kalendertages zählen 24 Std., sofern nicht am Aufnahme- oder Entlasungstag erfolgt.

    Viele Grüße

    M2