• Hallo Forum,

    wir sind die MDA´s aus dem Krankenhaus Altenburg.
    Wir haben folgendes Problem:
    Die Kassen wollen uns die 901Z/902Z (OR-Prozeduren ohne Bezug
    zur Hauptdiagnose) nicht bezahlen.
    Es gibt aber Fälle, wo es sich einfach nicht vermeiden läßt.
    Wir suchen Krankenhäuser, die bereits über DRG
    abrechnen und über ihre Erfahrungen diesbezüglich berichten
    können.

    Grüße

  • Keine praktische Erfahrung, da wir noch nicht nach DRG abrechnen.
    Aber: wenn die Kodierung stimmt, ist Ihr Problem eindeutig die fehlende Sachkenntnis der Kasse.
    M.E. kann Ihnen der Erlös nicht verweigert werden. Ich empfehle eine schnelle Eskalation des Problems: aktiv MDK kontaktieren, Vorgesetzten bei der Krankenkasse. Eine empörte Haltung ist gerechtfertigt.
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Bezüglich der Argumentation wären meines Erachtens zwei Fälle zu unterscheiden:

    1.: Die 901Z und 902Z wurden in den Verhandlungen vereinbart (D.h. sie stehen im Vereinbarungs-E1): Dann ist klar, dass sie abgerechnet werden dürfen, wenn die Verschlüsselung stimmt und man kann, wie von Herrn Haberkorn empfohlen, auf den Putz hauen.

    2.: Die 901Z und 902Z wurden nicht vereinbart: Dann dürfen sie zwar meiner Meinung nach immer noch abgerechnet werden, aber die Ansichten sind dazu nicht ganz so einheitlich und wurden hier diskutiert.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo MDA`s aus Altenburg,
    kommen Sie doch einfach am 02.07.03 zu unseremnächsten Thüringer Med-Controllertreffen nach Weimar und stellen Sie ein paar solcher Fälle vor. Vielleicht läßt sich mit geballter Kraft der Optionshäuser schnell eine gemeinsame Front aufbauen und Sie können wieder abrechnen, wie es Ihnen zusteht.
    Nähere Infos bei Herrn Thieme, Weimar oder bei mir.
    Nichtmitglieder der DGfM weiterhin als Gäste gern gesehen.
    MfG
    J. Schikowski
    Vors. des RV Mitteldeutschland der DGfM
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo,

    es handelt sich um Prüf-DRGs, die Resteklassen darstellen, für nicht genauer faßbare DRGs.
    Hier kann ein Kodierfehler vorliegen, muß es aber nicht.

    Nachzuweisen ist also, daß richtig kodiert wurde, denn dann paßt der Fall auch in keine andere DRG rein, was nicht zu Lasten des Krankenhauses gehen kann, sondern am DRG-System liegt.

    Man müßte im Gegenzug die Kassen fragen, wie sie die Fälle denn sonst vergüten bzw. kodieren wollen.

    Viele Grüße

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Angenehmes Schwitzen allerseits,

    sie probiern's doch immer wieder und lernfähig sind sie auch nicht (s.u.).
    Wir rechnnen seit dem 01.01.2003 nach DRG ab und haben bisher keine Probleme gehabt, auch nicht mit den unvermeidlichen "Fehler"-DRG's. Aber der Reihe nach.

    1. Eine Zahlungspflicht der Kasse entsteht unmittelbar (!) durch Inanspruchnahme der Krankenhausleistung(en) durch ihr Mitglied und das unbeschadet einer Kostenübernahmeerklärung oder nicht!!!!
    Eine spätere Prüfung der Rechnung und ggf. Verrechnung des zu Unrecht geforderten Betrags mit Folgerechnung bleibt davon unberührt.

    2. Zahlt die Kasse nicht innerhalb des im entspr. Landesvertrag zum § 112 SGB V festgelegten Zeitraumes, so ist sie von jeder weiteren Beanstandung der Rechtmäßigkeit der Krankenhausrechnung ausgeschlossen.

    Quelle:
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.5.2000, B 3 KR 33/99 R
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 11/01 R
    und zwischenzeitlich andere gleichen Inhalts

    3. In den Budgetverhandlungen werden keine "erlaubten" oder "verbotenen" DRG's festgelegt, so dass auch keine Vereinbarung über zahlen oder nicht-zahlen getroffen wird.

    4. Die DRGs 901Z und 902Z sind ganz normale DRGs mit RG, Grenzverweildauer etc. und somit auch wie alle anderen abrechenbar.

    Somit bleibt als Fazit nur: Zahlt die Kasse, is' gut, zahlt sie nicht, (je nach Ihrem generellen Verhältnis zu dieser Kasse) erstmal Klage androhen und wenn das nichts hilft, Klage beim Sozialgericht einreichen unter Bezugnahme auf die genannten BSG-Urteile (aber nur mit einem in Krankenhaussachen erfahrenen Juristen, damit haben wir am Anfang nämlich satt Schiffbruch erlitten).


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Hallo MDA aus Altenburg,

    das liegt vielleicht auch an einem Mißverständnis mit dem Begriff "Fehler-DRG". Besser wäre wie oben angedeutet "Prüf-DRG". Die 90-er Gruppe läßt sich nicht vermeiden. Was nicht vorkommen sollte sind díe 96-er (unzulässig, unvereinbar, nicht gruppierbar). Sprechen Sie mit den KK-Mitarbeitern, sie sollen sich vorstellen, sie kommen ins KH z.B. mit einem Herzproblem od. einer Infektion. Dann lassen sie sich, weil sie gerade da sind, auch Ihre Zehe gerade operieren (Hallux valgus, Digitus quintus varus). Oder will die KK dann plötzlich lieber zwei DRG im Abstand von einigen Wochen bezahlen? Gerade das soll doch auch im Interesse der Patienten vermieden werden.
    Die AOK sagt uns zwar, wir seien im Umkreis das einzige KH, das 901/2Z abrechnet. Aber das kann daran liegen, daß in anderen KH man sich nicht getraut hat. Aber diese DRG sind unvermeidlich.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    ... Aber diese DRG sind unvermeidlich.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf


    Hallo,

    Separation by Australian Refined Diagnosis Related Group (AR-DRG) Version 4.0/4.1/4.2, Australia, 1997-98 to 2000-01

    1997-98 1998-99 1999-00 2000-01

    901Z 6.626 8.693 10.420 8.520
    902Z 3.583 3.334 3.010 2.733


    Quelle: AIHW National Hospital Morbidity Database


    ER

  • Hallo Codierer allerorten speziell der Geburtshilfe und Gynäkologie,

    hiermit korrigiere ich meine frühere Aussage, daß Fehler-DRG der 960-er Gruppe nicht vorkommen können. Es muß nochmals differenziert werden: die mit Bewertungsrelation 962Z (und evtl. auch 963Z ? Neonatologen ??) können vorkommen. Wir haben eine Patientin mit vaginaler Entbindung und einer OP von Vulva-Polyp. Es resultiert die o.g. DRG.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.