neues Zusatzentgelt für Testung auf COVID-19

  • Guten Tag,

    die Entgeltschlüssel wurden ja bereits bekannt gegeben. Ob es einen Trigger gibt halte ich für unwahrscheinlich. Da müssten ja die Grouper angepasst werden. Und ob das unterjährig passiert.

    Ich gehe davon aus, dass Sie jeden einzelnen Patienten händisch identifizieren müssen und dann manuell die Rechnung neu erstellen dürfen.

    Und wenn der Z-Kode und der U-Kode nicht kodiert sind, dann wird die Rechnung als unplausibel zurückgewiesen.

    ENDE SCHWARZMALMODUS

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    davon gehe ich persönlich auch aus.

    Wie gesagt, wir versuchen gerade über die Laborschnittstelle eine tarifneutrale Leistungen mit Datum Laboranforderung zu erstellen und daraus dann das ZE überzuleiten.

    Mal sehen wie weit wir kommen

    S. Lindenau

  • Hallo,

    wieso so dunkelgrau? Das ZE kann doch über den ICD

    U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

    abgeleitet werden.

    Da braucht mein KIS auch keinen anderen Grouper. Das kann ich in den Stammdaten so hinterlegen .

    Ein manueller Abgleich mit dem Labor (ok geht nur in einem kleineren Haus) und die Drohung an die Kodierer, das jeder vergessene Test vom Gehalt abgezogen wird 8o - und fertig.

    Interessant wäre die Frage eben, ob jede Testung zählt... - Da sehe ich eher hellschwarz.8|

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    ich gehe davon aus, dass pro Testung ein ZE generiert werden darf.

    Da hilft U99.0! nur bedingt weiter.

    Warten wir es ab

    S. Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    wie ich die Meute auf der anderen Seite kenne, hätten die dann sowieso gern pro Test eine U99.0! :/

    Aber wir bleiben gespannt...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo, zu dem U99.0! -> das wird nicht funktionieren, denn der hat kein Datum:

    aus dem Nachtrag §301 vom 03.06.2020:

    Hinweis: Die Vereinbarung nach §26 KHG sieht vor, dass das Datum der Testung (Probeentnahme) in der Abrechnung über den Entgeltzeitraum (ENT Segment "Abrechnung von" und "Abrechnung bis") anzugeben ist.

    Gruß

    zakspeed

  • Was ich mich auch noch frage, wie ist das mit dem %ualen Zuschlag ungeplante Tarifsteigerungen. Dieser zielt ja auch den Rechnungsbetrag ab. Muss der bei einer Nachtragsrechnung auch korrigiert werden?

  • Unsere Landeskranklenhausgesellschaft hat jetzt ein Rundschreiben geschickt.

    Ob ich ejtzt wesentlich schlauer bin, weiß ich noch nicht :)

    Wie sieht es bei den anderen aus?

  • Hallo AO85,

    die KGNW hat noch nichts rausgegeben, aber die LBK

    Dort ist auch die Vereinbarung nach §26 Abs. 2 KHG als Anlage zu finden

    Daher muss ich glaube ich meine Einschätzung zu den %-ulaen Zu/Abschlägen zurücknehmen.

    Nach §1 Abs. 2 gehört das neue ZE nicht in das Erlösbudget nach § 4 abs. 1 KHEntgG und unterliegt auch nicht den Erlösausgleichen. Das ist m.E. aber die Grundlage für die Berechnung der "normalen" %ualen Zu/Abschlägen
    Da der neue 0,42%-Zuschlag aber alle ENT-Segmente betrifft, würde ich den mit in Rechnung stellen.

    Laut LBK soll aber zeitnah eine kommentiertes Rundschreiben zur Umsetzung der Vereinbarung veröffentlicht werden.
    S. Lindenau