Guten Morgen,
ich sehe es da wie PK: In der Vereinbarung ist an keiner Stelle festgelegt, dass das ZE nur einmal abgerechnet werden.
Nach Mitteilung der KGNW soll ja nach §2 der Vereinbarung extra das Datum der Testung angegeben werden, da Patienten mehrfach getestet werden können.
MfG H.Hypki