neues Zusatzentgelt für Testung auf COVID-19

  • AG-Tests sind zumeist die "Schnelltests" aus Nasenrachen-Rachenabstrich (nach Lösung in Medium auf Platte getropft) ähnlich einem Schwangerschaftstest. also kein Bluttest.


    MfG

    rokka

  • das wird uns die Änderungsvereinbarung mitteilen ...

    so sie denn vereinbart und kommuniziert wird ...

    konsequent zum Vorgehen der letzten Zeit wird dies dann aber rückwirkend zum 15.10.2020 zum Tragen kommen

  • Hallo,

    ... laut meiner Information geht es aktuell um 19€. Ob´s dabei bleibt...?

    VG

    geoff

  • Hallo zusammen,

    wir haben bis jetzt unsere Patienten immer auf Corona mit dem PCR-Test testen lassen und über das ZE abgerechnet.
    Nun haben wir den ersten stationären Patienten, der einen Corona-Schnelltest erhalten hat. So wie ich das in der Verordnung zum Anspruch auf Testung lese, ist dieser nur abrechenbar wenn das Krankenahaus ein Testkonzept eingereicht hat. Wenn ich es richtig verstehe wie es weiter oben beschrieben ist, wird über eine neues ZE diskutiert oder kann man diesen Schnelltest auch ohne Konzept bereits jetzt schon abrechnen?

    Danke und liebe Grüße

  • Guten Morgen zusammen,

    die Änderungsvereinbarung liegt vor: Wie gehabt gilt das Entgelt für alle teil- und vollstationären Behandlungsfälle, bei prä nur, wenn sich eine vollstationäre Behandlung daran anschließt. Allein prä- oder poststationär sind definitiv ausgeschlossen. Abrechnung in Höhe von 19,00€ rückwirkend zum 15.10.2020, Nachtragsrechnungen sind möglich.

    MfG stei-di

  • Hallo zusammen,

    ich muss mich im Vorfeld gegenüber der Community entschuldigen. Ich bin selten in der Abrechnung tätig bzw. werde damit konfrontiert und unserer Abrechnungsabteilung mir hier nicht ganz genau sagen kann was nun Sache ist...

    Existiert eine Übersicht oder eine einfache Erklärung für wann, wie oft und mit welchen Test wir die Patienten testen und abrechnen können? Wann darf das PCR-Test druchgeführt werden (nur bei Aufnahme, mehrmals pro Aufenthalt)? Wann ist der Antigen-Test abzurechnen? Dürfen wir weiterhin die PoC-Antigen-Test je Kalendertag 1x abrechnen? Eine gleichzeitge Abrechnung der Testungen an einem Tag ist bestimmt nicht möglich.

    Wir haben das Problem, dass vereinzelt Kassen, die Abrechnung der PCR testungen abgelehnt, mit der Begründung pro stationären Aufenthalt max 3x, obwohl der Patient z.B. 6 Tage bei uns lag.

    Während des stationären Aufenthaltes ist eine Abrechnung nur über die ZEs nach § 26 KHG möglich.

    Ich muss zugeben, langsam verliere ich den Überblick und wahrscheinlich vereinzelte Krankenkassenmitarbeiter/innnen ebenfalls..

    Vielen Dank!

  • Hallo thebiller,

    eine Maximalbegrenzung gibt es nicht. Die Durchführung der Tests muss "nur" sinnvoll sein. So ist z.B. die Durchführung eines Antigentests und eines PCR-Tests an einem Tage keinesfalls widersinnig.

    Viele Grüße

    M2