neues Zusatzentgelt für Testung auf COVID-19

  • Hallo,

    ich sehe das Problem nicht.

    Alle KGs sagen doch, dass der Rechnungszuschlag auf alle ENT-Segmente außer dem Rechnungszuschlag selbst (rekursiv) berechnet wird - also auch auf das neue Zusatzentgelt. Über die grundsätzliche Problematik eines Zuschlags auf die Gesamtrechnung einschließlich der (ggf. periodenfremden) Zu- und Abschläge wurde hier ja bereits diskutiert. Aber hinsichtlich des Zusatzentgeltes ist meines Erachtens die Sachlage klar: Das Zusatzentgelt ist ein Rechnungsbestandteil und damit ist der Rechnungszuschlag auch darauf anzuwenden.

    Schönen Tag

  • Guten Tag,

    hier die bayerische Stimme:

    Ein weiterer Aspekt bei der Umsetzung über die Nachtragsrechnung ist die Berücksichtigungsfähigkeit des Rechnungszuschlages nach § 8 Abs. 11 KHEntgG. Hiernach berechnet das Krankenhaus bei Patienten, die im Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 zur voll- oder teilstationären Kran-kenhausbehandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden, einen Zuschlag in Höhe von 0,42 % des Rechnungsbetrags und weist diesen gesondert in der Rechnung aus. Da das Zusatzentgelt in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Patienten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung steht, erscheint es aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft insofern naheliegend, den Rechnungszuschlag in Höhe von 0,42 % auch auf das Zusatzentgelt zu berechnen. Der damit verbundene technische Umsetzungsaufwand im Krankenhaus wäre jedoch individuell zu prüfen.

    Die Hervorhebung ist im Original. Wie es aus der Sicht des GKV-SV aussieht ist mir nicht bekannt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    gibt es neueste Erkenntnisse, wie das Zusatzentgelt ausgelöst wird (über Codes, manuell, usw)?

    Und wie das Testdatum übermittelt wird?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    da kein OPS auch keine automatische Auslösung, da Sie ja nur 1x im Fall die U07.* etc kodieren, aber für jeden Test ein ZECOVID in Rechnung stellen dürfen

    Dabei aufpassen, dass als Datum von/bis das Probeentnahmedatum angegeben wird

    Wir werden auf das neue ZE den 0,42% Zuschlag erheben, aber nicht die "normalen" %zu-/Abschläge.

    S. Lindenau

  • Hallo zusammen,

    ein fünfjähriges Kind wird gemeinsam mit seiner Mutter als Begleitperson in der Pädiatrie aufgenommen.

    Gibt es für die Testung der Mutter auf SARS-Cov-2 auch eine Abrechnungsmöglichkeit?

    Danke für Hinweise,

    Gruß

    S. Stephan

  • Guten Tag,

    hat jemand eine Lösung mit einem Pseudo-OPS implementiert? Die Vorstellung wäre die Eingabe eines OPS-Kodes (z.B. 1-931.0) für die Covid-Testung (mit Datum) aus der das Abrechnungsprogramm dann analog den anderen ZEs die ZEs für die Covid-Testungen generiert.

    Nur nebenbei: Es wäre hilfreich / schön gewesen, wenn das DIMDI nicht nur unterjährig die ICDs, sondern auch einen Covid-OPS implementiert hätte. Aber das Leben ist ja kein Wunschkonzert.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    das würde funktionieren

    Sie müssten den OPS nur dann wieder aus der Gruppierung rausnehmen und aufpassen, dass der OPS nicht an die Kostenträger übermittelt wird.

    Ob das einfacher /schneller ist....

    S. Lindenau

  • Hallo,

    da müssten dann die "alten" Programmierer wieder ran, die zu Zeiten des erweiterten OPS-Katalogs gearbeitet haben. Da war das doch so ähnlich, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wäre es nicht einfacher das ZE über die jeweilige Laboranforderung in den Fall abzuleiten?

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    das kann funktionieren, wenn die Schnittstelle das hergibt

    Es sollte aber jedem bewusst sein, dass dieses ZE nur bis zum 30.09. gilt

    Zu viel Arbeit würde ich daher nicht in ein vollautomatisches System stecken wollen

    Ist ja medikamentenabhängigen ZEs ja auch so, dass diese idR nicht vollautomatisch und digital dokumentiert werden

    und das sind deutlich höhere Preise im Umlauf

    S. Lindenau

  • Hallo,

    wir haben jetzt eine ähnliche Konstellation (1. Aufenthalt 10. bis 20.05. mit WA am 28.5.) und stehen vor der Frage, ob das ZE abzurechnen ist.

    MfG