neues Zusatzentgelt für Testung auf COVID-19

  • Hallo Herr Lindenau,

    das nützt wenig. Bei uns wurden die Nachtragsrechnungen reihenweise wegen inkonsistenter ICD-Daten abgelehnt.

    Zu beachten ist, dass unter diesem Aspekt eine umgehende Rechnungsstornierung mit Neuberechung und entsprechenden ICD's sinnvoll ist, weil bei Verschiebung dieser Maßnahme ins nächste Quartal infolge Zunahme von Abschlussrechnungen eine Erhöhung der prüfbaren Fälle erfolgt.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    was ist gemeint mit "inkonsistenten ICDs"? Das Fehlen von z.B. Z11+U99.0! bei einem Fall mit Covid-Testung?

    In der Psychiatrie wird auch für Fälle das Zusatzentgelt berechnet, die noch nicht entlassen (= noch nicht abschließend kodiert) sind.

    Viele Grüße - NV

  • In der Psychiatrie wird auch für Fälle das Zusatzentgelt berechnet, die noch nicht entlassen (= noch nicht abschließend kodiert) sind.

    Viele Grüße - NV

    Wie ist das zu deuten?
    Eine Abrechnung des Zusatzentgeltes erfolgt doch über die Schlussrechnung inkl. der entsprechenden Diagnosen.

    Hallo Herr Lindenau,

    das nützt wenig. Bei uns wurden die Nachtragsrechnungen reihenweise wegen inkonsistenter ICD-Daten abgelehnt.

    Zu beachten ist, dass unter diesem Aspekt eine umgehende Rechnungsstornierung mit Neuberechung und entsprechenden ICD's sinnvoll ist, weil bei Verschiebung dieser Maßnahme ins nächste Quartal infolge Zunahme von Abschlussrechnungen eine Erhöhung der prüfbaren Fälle erfolgt.

    Viele Grüße

    M2

    Mich würde da sehr interessieren aus welchem Grund die Kasse die Rechnung ablehnt? Die ICD-Daten sind doch in der Vereinbarung eindeutig geregelt.

    Viele Grüße

  • Hallo PsychiatrieKodierer,

    formal kann ein Patient, bei dem ein Covid-Test durchgeführt wurde, an Covid erkrankt sein oder es kann sich auch um einen prophylaktischen Test (Ausschluss Covid) gehandelt haben.

    Die Vereinbarung einer Nachberechnung läuft jedenfalls ins Leere.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen,

    eine Wochenend-Idee von mir wäre den Rechnungsvorbehalt für die ICD-Info zu nutzen

    30 Zeichen reichen da bestimmt für aus

    Ob das dann die KK akzeptieren....

    S. Lindenau

  • Hallo,

    [...] Zu beachten ist, dass unter diesem Aspekt eine umgehende Rechnungsstornierung mit Neuberechung und entsprechenden ICD's sinnvoll ist, weil bei Verschiebung dieser Maßnahme ins nächste Quartal infolge Zunahme von Abschlussrechnungen eine Erhöhung der prüfbaren Fälle erfolgt [...]

    Ist das zu befürchten, wie medman2 schreibt?

    In den Festlegungen des GKV-SV steht doch u. a. unter "Abgrenzung der (zu liefernden) Daten allgemein (S. 8/19):

    [...] Die Schlussrechnung wurde weder storniert noch zurückgewiesen. [...]

    D. h. für uns aktuell, dass "stornierte" Rechnungen und dann neu generierte Rechnungen den Zähler nicht erhöhen.

    Oder haben wir da etwas mißverstanden?

    Gruß

    geoff

  • Hallo Geoff,

    guter Gedanke. Zurückgewiesen wird in diesem Fall aber nur die Nachtragsrechnung, die ohnehin nicht für die Prüfquote zählt. Die vorherige Schlussrechnung (Rechnungsart 52) ist ja nicht zurückgewiesen.

    Wenn Sie im nächsten Quartal dann ein Storno der Schlussrechnung aus diesem Quartal machen und eine neue Schlussrechnung stellen, habe Sie eine Rechnung mehr im Nenner für die Anzahl der zulässigen Rechnungsprüfungen.

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (22. Juni 2020 um 21:24)

  • Hallo PsychiatrieKodierer,

    Ihre Frage ist berechtigt, die rückwirkende Abrechnung des Test-ZE ist nur für Fälle, die bereits endabgerechnet sind.

    Sorry für die Verwirrung.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Tag zusammen,

    uns stellt sich bzgl. der Abrechnung die Frage, ob mit dem ZE auch sämtliche Zu- und Abschläge berechnet werden können/ dürfen.

    Die Vereinbarung aus der Schiedsstelle zum Corona-ZE ist hier etwas vage. In § 1 Abs. 2 heißt es zwar,

    "...Das Zusatzentgelt nach § 26 KHG geht nicht in das Erlösbudget nach § 4 Abs. 1 KHEntgG und nach § 3 Abs. 3 BPflV ein und unterliegt nicht den Erlösausgleichen nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung. .."
    Aber laut Rundschreiben der DKG ist dies nur für die Berechnung der proz. Zuschlagshöhe der krankenhausindividuell möglichen Zuschläge (Budgetvereinbarung/ Budgetebene) relevant. Laut DKG wollte man mit dieser Formulierung bzw. mit diesem Passus die Befürchtungen der Kassen zerstreuen, dass die Erlössumme des ZE zu einer Neuberechnung der Zuschläge führen könnte.

    Auch das ZE97 (Behandlung von Blutern) ist extrabudgetär und nicht für die Erlösausgleiche relevant. Für dieses ZE können auch alle Zuschläge abgerechnet werden. Wir haben es gerade mal mit einer Testrechnung geprüft.

    Wir haben des Corona-ZE bisher "normal" und damit auch die entsprechende Zuschläge abgerechnet. Einige große Kassen weisen unsere Rechnungen zurück mit dem Hinweis, das keine proz. Zuschläge auf dieses ZE abgerechnet werden dürfen.

    Kann jemand weiterhelfen? Wer hat ähnliche Probleme?

    Danke :thumbup:und Viele Grüße aus dem Norden
    19049

    8)

    2 Mal editiert, zuletzt von 19049 (24. Juni 2020 um 08:53)