neues Zusatzentgelt für Testung auf COVID-19

  • Hallo zusammen,

    wir haben gerade eine Rechnung abgewiesen bekommen.

    Es wurde U07.1! kodiert.

    Die (recht große) Kasse fordert zusätzlich U99.0!

    Auf die Nachfrage: es hätte sein können, dass der Test woanders gelaufen war.

    :cursing:

  • Die Kasse fordert also zusätzlich zur "U07.1!" noch den "U99.0!"?
    Der "U99.0!" ist laut Vereinbarung lediglich zu verschlüsseln, wenn ein Test ohne Verdacht durchgeführt wird und der Test negativ! ausfällt. Zusätzlich noch mit der Z11.


    Den Nachweis, das der Test während der Stationären Behandlung stattfand, ist doch sehr einfach mit einem Labornachweis zu verdeutlichen. Hier sehe ich für die Krankenkasse keinen Handlungsspielraum. Scheint wohl Willkür zu sein.


    Viele Grüße

    PK

  • >> Die Kasse fordert also zusätzlich zur "U07.1!" noch den "U99.0!"?

    So ist das.

    Ich habe es schon mit inhaltlicher Argumentation versucht, die Antwort war mehr oder weniger "jaja".

    Und wie gesagt es handelte sich um eine große Kasse, eine fehlende Kompetenz kann ich da wirklich nicht vermuten.

    Da Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind und 30.06.2020 schon ganz nah ist, haben wir nachgegeben.

    … Nun habe ich die nächste Rechnungsabweisung - jetzt von einer kleinen Kasse :) Der Grund jetzt: laut Vereinbarung dürfe das ZE nur per Nachtragsrechnung geltend gemacht werden und wir hätten die Rechnung komplett storniert und neu berechnet, das ginge nicht.

    :cursing:

  • So ist das.

    Ich habe es schon mit inhaltlicher Argumentation versucht, die Antwort war mehr oder weniger "jaja".

    Und wie gesagt es handelte sich um eine große Kasse, eine fehlende Kompetenz kann ich da wirklich nicht vermuten.

    Da Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind und 30.06.2020 schon ganz nah ist, haben wir nachgegeben.

    Völlig unverständlich was die Krankenkasse sich da leistet. Ich hätte mich hier nicht darauf eingelassen. Die Rechnung ist ja vor dem 30.06.20 versendet worden, nur weil die Kasse sie nun ablehnt, erlischt ja nicht die Erstellung.

    … Nun habe ich die nächste Rechnungsabweisung - jetzt von einer kleinen Kasse :) Der Grund jetzt: laut Vereinbarung dürfe das ZE nur per Nachtragsrechnung geltend gemacht werden und wir hätten die Rechnung komplett storniert und neu berechnet, das ginge nicht.

    :cursing:

    Das kann ich schon nachvollziehen.

    "In den Fällen, in denen bereits für ab dem 14.05.2020 aufgenommene
    Patientinnen und Patienten eine Schlussrechnung an die Krankenkasse übermittelt wurde,
    ist eine Abrechnung des Zusatzentgelts bis spätestens zum 19.06.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) über eine Nachtragsrechnung möglich."

    Sollten schon Rechnungen gestellt worden sein, geht die Berechnung laut Vereinbarung nur noch über eine Nachtragsrechnung. Das man als Krankenkasse da mal ein Auge zudrücken könnte und sich eine Menge Arbeit ersparen könnte, sei dahingestellt. ;):)

  • Hallo PsychiatrieKodierer,

    diesen Punkt sehe ich anders:

    Zitat

    Sollten schon Rechnungen gestellt worden sein, geht die Berechnung laut Vereinbarung nur noch über eine Nachtragsrechnung.

    Ich verstehe die Möglichkeit einer Nachtragsrechnung in der Vereinbarung als eine zusätzliche Option. Bis zum 19.06.2020 (oder ggf. 30.06.2020) haben Sie also die Möglichkeit, auch über eine Nachtragsrechnung das ZE abzurechnen. Es verbleibt Ihnen natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Schlussrechnung zu korrigieren, und das sowohl vor als auch nach dem genannten Stichttag.

    Beste Grüße, M. Klee

  • Hallo zusammen,

    >> Ich verstehe die Möglichkeit einer Nachtragsrechnung in der Vereinbarung als eine zusätzliche Option.

    So haben wir es hier auch interpretiert.

    Viele Grüße

  • Guten Morgen,

    wir handhaben das auch so. Die Möglichkeit der Nachtragsrechnung besteht bei bereits gestellten Rechnungen, aber ebenso ist ein komplettes Storno mit Neulegung möglich, dann unabhängig vom 30.06.2020.

    Wir haben den Großteil unserer Rechnungen storniert und neu gelegt, da uns noch ein anderer Fehler unterlaufen ist, der im Zuge der Nachtragsrechnung für den Test aufgefallen ist.

    Ich meine mich erinnern zu können gelesen zu haben, dass in einer Mitteilung diesbezüglich stand, dass die Möglichkeit der Rechnungsstorno und Neulegung davon unberührt bleibt.

    Liebe Grüße in den Corona-Wahnsinn aus Sachsen.

  • Guten Morgen,

    bei einzelnen Patienten streichen wir im stationären Verlauf ein zweites Mal ab, wie z.B. Altenheimbewohner oder Reha-Verlegungen). Jetzt bekomme ich von einer KK den zweiten Abstrich gestrichen mit der Begründung, das ein weiterer

    Abstrich nicht Abrechenbar sei.

    Wer kann mir da bitte weitere Infos zu geben=

    LG aus Südniedersachsen

  • Hallo,

    "1Für durchgeführte Testungen bei Patientinnen und Patienten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Krankenhäuser während einer voll- oder teilstationären Behandlung vornehmen, rechnen die Krankenhäuser das Zusatzentgelt gemäß § 2 bei Patientinnen und Patienten, die ab dem 14.05.2020 in das Krankenhaus aufgenommen werden, ab."

    In der Vereinbarung ist doch von "Testungen" die Rede. Also wird man dies auch mehrmals abrechnen können. Patienten können doch vorsorglich bei Aufnahme getestet werden und bei Entlassung in ein Pflegeheim noch einmal z.B.

    Auf welche Grundlage bezieht sich die Krankenkasse?

    Wir haben die Leistung auch bereits 2mal in einem Aufenthalt abgerechnet, sobald ich hierzu Neuigkeiten habe werde ich berichten.


    Viele Grüße

    PK