Hallo liebe Mitstreiter,
ich wende mich heute mit einer Frage an die Schwarmintelligenz dieses Forums. Es geht um die aktuelle Aussetzung Prüfung Mindestmerkmale bei bestimmten OPS-Kodes.
Da ich unterschiedliche Newsletter erhalten habe, bin ich mir nun nicht sicher, wie die Aussetzung zu verstehen ist:
Var. 1: Kostenträger dürfen bei Krankenhäusern, die zwischen dem 01. April 2020 und dem 30. Juni 2020 COVID-19-Fälle und COVID-19-Verdachtsfälle behandelt haben, erbrachte Leistungen nicht auf die Erfüllung bestimmter gelisteter Mindestmerkmale prüfen oder prüfen lassen
Var. 2: Danach dürfen Kostenträger bei Krankenhausbehandlung von COVID-19-Fällen und COVID-19-Verdachtsfällen zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 die ordnungsgemäße Abrechnung dieser Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in dieser Liste genannten Mindestmerkmale erfüllt sind.
Aus meiner (kritischen) Sicht könnte es auch so verstanden werden, dass die Aussetzung der Prüfung nur COVID-19 (Verdachtsfälle) betrifft und keine generelle Befreiung über alle Fälle im Krankenhaus. Leider habe ich keine eindeutige Auslegung gefunden, auf die ich mich stützten könnte.
Ich hoffe, hier im Austausch etwas weiter zu kommen.
Viele Grüße und Gesundheit!
Control-Lord