Kodierung Pregabalin

  • Hallo liebes Forum,

    seit langem streiten wir mit dem MD über die richtige Kodierung von Pregabalin.

    Mittlerweile ist es ja so dass, Pregabalin nicht mehr unter die F55 (nicht abhängigkeitserzeugende Substanzen) fällt.

    In unserem Hause wird dies dann unter der F13 abgebildet. Originalaussage unseres Chefarztes: "Dies gehört pharmakologisch in diesen Bereich".

    Der MD ist der Ansicht, sich diese Fälle genauer anzusehen und uns die F13 durch die F15 zu ersetzen, Erlösrelevant ist dies nicht.

    Eine plausible Erklärung gibt uns der MD nicht.

    Unsere Ärzte sind nicht wirklich amüsiert hierüber...

    Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie dies bei euch läuft und hier die Erfahrungen sind?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

    Schöne Grüße

    Manuela

    Kodierfachkraft aus Mittelfranken

    :)"Nichts trägt schönere Blüten als die Dankbarkeit.":)

  • was spricht denn gegen F55.8 ?

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo und Guten Tag

    Da man Pregabalin aufgrund der Wirkungen durchaus als „psychotrope Substanz“ bezeichnen kann und das Abhängigkeitspotential bereits seit 2011 in der UAW-Datenbank aufgeführt ist lässt sich aus unserer Sicht damit gemäß den Kodierrichtlinien ein Kode aus dem Bereich F19 einsetzen. Dass sowohl F13 (Sedativa/Hypnotika) als auch F15 (Stimulans) verwendet werden zeigt schon fast ein bißchen, dass es nirgendwo so richtig reinpasst - als Straßendroge kann es nämlich beides, entspannen und euphorisieren.

    In unserem Suchtbereich gibt es soviele Fälle, in denen Pregabalin als komplizierende Komponente beteiligt ist, dass wir hier über ein mögliches Suchtpotential nicht mehr kontrovers zu diskutieren brauchen.