Guten Morgen,
im Rahmen der COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs- Verordnung – AusglZÄV wurde auch die COVID.Mehrkostenpauschale angepasst.
Die Umsetzung ist nun im aktuellen §301-Nachtrag (Entwurf) angekommen
Die Gültigkeit wird von 30.06.2020 auf den 30.09.2020 verlängert
Zudem gibt es ein neues Entgelt
"Zuschlag gem. §21 Abs. 6 KHG zur Vergütung der höheren Aufwendungen der Krankenhäuser bei der Materialbeschaffung bei Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (100,- Euro)"
47100034
A6200014
Wie beim ZECOVID würde ich hier gerne über die Auslösekriterien diskutieren.
Ich würde als Diskussionsbeitrag folgende Überlegung einstellen
Alle Patienten mit AufnDat XX.XX.XXXX (Verordnung ist ja noch nicht verkündet) und einer Entlassdiagnose U07.1! würden das neue Entgelt (100 EUR) bekommen, alle anderen das alte Entgelt (50 EUR).
Oder muss doch noch die U07.2! mit rein?
Wie sehen das?
Vielen Dank
S. Lindenau