Tagesklinik - Vorgespräch vorstationär abrechnen?

  • Guten Tag,

    in unserem Haus wurden Vorgespräche für die tagesklinische Behandlung bisher immer ambulant abgerechnet. Nun stellt sich für uns die Frage, ob dies nicht auch Vorstationär möglich wäre? Vorausgesetzt, der Patient stellt sich mit einer Verordnung von Krankenhausbehandlung vor.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Hallo PsychiatrieKodierer,

    im § 115a SGB V ist in Bezug auf die vorstationäre Behandlung nur von vollstationärer, nicht von tagesklinischer (=teilstationärer?) Behandlung die Rede.

    Wenn ein Patient zu stationären Behandlung eingewiesen wird und Sie im Rahmen der vorstationären Diagnostik eine vollstationäre Behandlung als nicht indiziert sehen und den Patienten dann teilstationär behandeln, kann die vorstationäre Pauschale zusätzlich abgerechnet werden.

    Erfolgt die Einweisung direkt zur teilstationären (tagesklinischen) Behandlung, ist die m.E. nicht möglich.

    Gruß

    S. Stephan

  • Admin 22. Juni 2020 um 19:49

    Hat den Titel des Themas von „Tagesklinik // Vorgespräch vorstationär abrechnen?“ zu „Tagesklinik - Vorgespräch vorstationär abrechnen?“ geändert.
  • Vielen Dank für Ihre Antwort. Das habe ich mir leider schon fast gedacht.

    Eine Frage in die Runde, gibt es bei Ihnen im Haus Vorgespräche für eine teilstationäre (tagesklinische) Behandlung und wenn ja, wie werden diese abgerechnet?

    Viele Grüße

    PK