Dysthymia neben der mittelgradigen Depression kodieren?

  • Hallo, ich bin neu hier und auch neu in der PEPP-Kodierung,

    eben bis in über eine Kodierung im KIS unseres Hauses, die der OA vornimmt gestolpert.

    Dort wird die Dysthymia F34.1 und die F33.1 mittelgradige Depression kodiert. Darf das sein?

    Liebe Grüße

    Sellwicher

  • Denke rein nach den Kodierrichtlinien schon, aber meiner Meinung nach nicht nach ICD10 und auch nicht von der Logik her. Würde eines von beiden rausnehmen.

  • Hallo Pierimo,

    entweder sind die Kriterien für eine rezidivierende depressive Störung erfüllt (dann F33.1) oder sie sind nicht erfüllt (dann F34.1) - beides zusammen mag zu keiner Fehlermeldung führen, ist aber unlogisch und auch nicht sinnvoll. Dem OA kann man ja etwas diplomatischer mitteilen, dass eine korrekte Kodierung keinen "Diagnoseverlauf" abbilden kann und mit dem DKR-Psych begründen ;)