Mehrfache Covid-19 Tests

  • Hallo Forum,

    Ich bin neu hier und hoffe das ich mein Anliegen gut Mitteilen kann. Wir haben den ersten Patienten an die KK übermittelt, der mehr als einen COVID-19 Abstrich innerhalb von 24 Stunden bekommen hat und nach dem 14.05.2020 aufgenommen wurde. Beide Tests waren negativ. Nun kam über das MBEG der KK folgende Rückmeldung:

    " Die Zahlung des mehrfach abgerechneten ZE " Testung des Coronavirus SARS_CoV-2 (§26 KHG) erfolgt unter Vorbehalt. Wir bitten Sie um eine Begründung per MBEG. Was welchen Gründen in diesem Fall die Mehrfachabrechung erfolgte bzw. aus weclhen Gründen der Test mehrfach durchgeführt wurde. ..."

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Haben Sie auch solche Anfragen bzgl. des ZE CoV-2 bekommen?
    2. Wie gehen Sie mit dieser Anfrage um? (Standartantwort)

    Wir suchen derzeit nach einer Standartantwort, da sicherlich häufiger solche Anfragen der KK kommen werden. Wie gehen Sie damit um?

    Mit freundlichen Grüßen aus Weimar

    Tom Mähler:)
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    Controlling

  • Guten Morgen,

    Mir fallen spontan drei Gründe ein

    1. VST der erste Test, Aufnahme aber dann mehr als eine Woche (nicht festnageln, kann mehr oder weniger sein) nach diesem Test, so dass neu getestet werden muss

    2. Langlieger mit Auffälligkeiten

    3. Entlassung/Verlegung in Reha, Altenheim, Pflegeheim oder anderes Krankenhaus (bei uns der größte Anteil mit Mehrfachtestung)

    Oh, Nummer vier: Wiederaufnahmen.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Ich sträube mich irgendwie tatsächlich die Mühe zu investieren und zu begründen. Es ist doch ganz klar geregelt, dass Mehrfachtestungen möglich sind.

  • ...da würde ich mich AO85 vorbehaltlos anschließen: das Krankenhaus ist nicht verpflichtet, jede Maßnahme der Kasse zu begründen. Diese kann den Fall ja gerne durch den MD(K) prüfen lassen.

    Schöne Grüße

    Anyway

  • Hallo,

    mich macht an diesem Punkt nur stutzig, wieso 2x innerhalb von 24 Stunden getestet wurde. Prinzipiell spricht lt. Vereinbarung nichts gegen die Mehrfachabrechnung des ZEs eben für jeden Tag der erfolgten Testung. Aber 2 ZEs mit demselben Datum?

    Grüße

  • ...da würde ich mich AO85 vorbehaltlos anschließen: das Krankenhaus ist nicht verpflichtet, jede Maßnahme der Kasse zu begründen. Diese kann den Fall ja gerne durch den MD(K) prüfen lassen.

    Schöne Grüße

    Anyway

    Ich schließe mich der Meinung ebenfalls an. Sollte eine Kasse dies nicht akzeptieren, auf eine MDK Prüfung verweisen.

  • Hallo,

    "der mehr als einen COVID-19 Abstrich innerhalb von 24 Stunden bekommen hat" das hatte ich tatsächlich überlesen.

    Welchen Sinn macht das?

    Oder war es einer mit Symptomen und einem negativen Nachweis, so dass zur Sicherheit wiederholt wurde?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • ...natürlich sollte vorher intern geprüft werden, ob mit der Kodierung alles richtig gelaufen ist... ;)

    Aber trotzdem: der KK würden wir grundsätzlich keine zusätzliche Begründung zukommen lassen - nach dem Motto: wehret den Anfängen! Es gibt Wichtigeres zu erledigen.

    Schöne Grüße

    Anyway