Kodierfrage zu COVID-19

  • Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit der Kodierung von COVID-19 können wir hier gerade irgendwie nicht den Knoten durchschlagen und ich hoffe auf die Schwarmintelligenz.

    Folgende Fallkonstellation:

    Patient wird aufgenommen, oder kommt aus einer Belastungserprobung zurück und zeigt klinische Symptome (Husten, Fieber...) die in Zusammenhang mit COVID-19 stehen könnten. Er war in keiner Einrichtung mit epidemischem Zusammenhang und hatte auch sonst keinen bekannten Kontakt zu COVID-19. Wir testen ihn (kann ja trotzdem erkrankt sein) und erhalten ein negatives Testergebnis.

    Wie ist der Fall bzgl. COVID-19 zu kodieren?

    Wenn ich mir die DIMDI-Regeln durchlese, darf ich die U07.2! ja nicht verwenden, da ich zwar ein symptomatisches Bild habe, aber eben keine Epidimiologie, oder?!

    DIMDI:

    U07.2 COVID-19, Virus nicht nachgewiesen

    Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht. Benutze zunächst Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Pneumonie oder anderer Manifestationen oder von Kontaktanlässen anzugeben.

    Oder hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…rfrage/gm-1018/

    Positives Testergebnis liegt nicht vor** --> Klinisches Bild: vorhanden --> Epidemiologische Bestätigung: negativ

    =

    Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z.B. J12.8, bei Vorliegen einer Viruspneumonie


    Die Kombi Z11 plus U99.0 kann ich ja auch nicht nehmen, da ich die laut Vereinbarung für das Zusatzentgelt nur nehmen darf, bei Patienten, die getestet werden ohne das ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-COV-2 besteht. Den Verdacht hatte ich ja aber am Anfang durch die Symptomatik.


    Also kodiere ich in diesem Fall beispielsweise nur eine J00, J12.8 oder ähnliches und lasse völlig hinten rüber fallen, dass wir einen Test gemacht haben, der negativ war?! Ist das so korrekt? Ich kann aber trotzdem das Zusatzentgelt abrechnen?!

    Freue mich auf Eure Antworten.

    Gruß

    TiBo

  • Hallo,

    ich hatte bisher klinisch-epidemiologisch als klinisch bzw. epidemiologisch verstanden. Also entweder klinische Anzeichen (Pneumonie etc.) ODER eben epidemiologische Belastung aufgrund mgl. Kontakt bzw. Ausführungen entsprechend vom RKI.

    Also in Ihrem Fall würde die Pneumonie oder was vorgelegen hat zusammen mit der U07.2 kodieren.

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antwort. Ich hatte das auch als ODER bzw. UND/ODER verstanden, aber wenn man sich die Antwort des DIMDI auf die Kodierfrage GM-1018 anschaut (siehe meinen Link), ist da scheinbar laut DIMDI schon ein Unterschied, ob eine epidemiologische Bestätigung vorliegt oder nicht. Aber vielleicht verstehe ich es einfach falsch.

    Ich finde es nur widersinnig, dass dann das negative Testergebnis aus der Kodierung so gar nicht erkennbar wäre. Aber dann setzen wir vielleicht einfach trotzdem die U07.2, wir scheinen ja nicht die Einzigen zu sein :).

    Schöne Grüße

    TiBo

  • Hallo liebe Foristen,

    wir benutzen der Übersicht halber das nachstehende Kodierschema. Vielleicht kann es bei der Kodierung ein wenig weiterhelfen. :)

    "Die Kombi Z11 plus U99.0 kann ich ja auch nicht nehmen, da ich die laut Vereinbarung für das Zusatzentgelt nur nehmen darf, bei Patienten, die getestet werden ohne das ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-COV-2 besteht. Den Verdacht hatte ich ja aber am Anfang durch die Symptomatik."

    Das verstehe ich anders. Wenn Sie bei einem Patienten einen Abstrich vornehmen, welcher negativ ausfällt und Sie klinisch-epidemiologisch nicht (mehr) von einer COVID-Infektion ausgehen, haben Sie auch keinen Verdacht mehr. Dann ist Z11 + U99.0 zu kodieren.

    Liebe Grüße

  • Das verstehe ich anders. Wenn Sie bei einem Patienten einen Abstrich vornehmen, welcher negativ ausfällt und Sie klinisch-epidemiologisch nicht (mehr) von einer COVID-Infektion ausgehen, haben Sie auch keinen Verdacht mehr. Dann ist Z11 + U99.0 zu kodieren.

    Hallo allerseits,

    das sehe ich nun wieder anders , für mich ist bei der Kodierungsentscheidung wichtig ob ein Verdacht zum Abnahmezeitpunkt bestand .

    Nur wenn der Patient frei von Symptomen ist und es sich um ein reines Screening handelt kodiere ich Z11 + U99.0

  • Dem steht die FAQ des DIMDIs entgegen:


    Ist U07.2! bei Personen zu kodieren, bei denen kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, jedoch ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, welcher negativ ausfällt? (ICD-10-GM Nr. 1019)

    ICD-10-GM 2020

    Nein, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen kann in diesem Fall nicht verwendet werden, da kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. In diesem Fall ist Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten zusammen mit U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 zu kodieren.

    Zur Kodierung von Verdachtsfällen siehe Kodierfrage GM-1018.

    https://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…rfrage/gm-1019/