Schlichtungsausschuss

  • Liebes Forum,

    die SEG-4 teilt auf ihrer Website mit, daß 69 von deren Kodierempfehlungen im Schlichtungsausschuß anhängig sind.

    Frage: Hat sich dieser Ausschuß schon konstituiert? Wer ist ggf. dort Mitglied? Falls nicht: wann ist eine Aufnahme der Arbeit des Gremiums zu erwarten?

    Gruß

    Mc.

  • Hallo McClane,

    es gab jüngst eine Mitteilung unserer Landeskrankenhausgesellschaft, dass 9 strittige Kodierempfehlungen in Form beiderseits konsentierter Kodiervorschläge vom Schlichtungsausschuss entschieden worden seien. Die Veröffentlichung wird wohl demnächst kommen.

    Es handelte sich thematisch nicht um die großen Themen, aber immerhin ein Anfang.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Tag,
    es gibt eine Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft. In dem werden so einige Details geregelt.

    Im §19 ist z.B. geregelt:

    Für jeden Antrag zu Kodier- und Abrechnungsfragen fällt eine Gebühr in Höhe von 1.000 Euro an. Bei Rücknahme des Antrags vor der Sitzung des Schlichtungsausschusses oder der Entscheidung im schriftlichen Verfahren halbiert sich die Gebühr.

    Da wird sich die Lust an Anfragen seitens der Krankenhäuser in Grenzen halten. Vor dem SG muss ich zahlen wenn ich verliere. Vor dem Schlichtungsausschuss in jedem Fall.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Chapeau,

    es bewegt sich, und es führt zu mehr Klarheit. Ich hatte es nicht so früh erwartet.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    da darf man gespannt sein, ob gewisse "Grundsätzlichkeiten", die in der einen oder anderen Entscheidung stecken, demnächst ebenfalls berücksichtigt werden.

    Ich denke da beispielsweise an die KDE 150 (Leistenhoden, NIerenkolik): es wurde entschieden, dass es in diesem Beispiel gem. "Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen" nach dem Ressourcenverbrauch geht.

    Ein zumindest bei uns vom MDK immer wieder angewandtes Kriterium "hat ursächlich zur Aufnahme geführt/ hat die Aufnahme veranlasst" (s. a. historische KDE) wird hier in Zusammenhang mit den gleichzeitig vorliegenden Diagnosen damit ausgeschlossen/negiert.

    Ob das in kommenden gutachterlichen Stellungnahme des MDK in anderen Diagnose-Konstellationen Einzug hält?

    Beste Grüße

    geoff

  • Hallo geoff,

    Das Manko der Kodierempfehlung 150 und des FokA Dissenzes ist ja, dass gerade nicht mitgeteilt wird, weswegen der Patient vom Krankenhaus aufgenommen wird. Klar ist, der Patient sucht die Klinik wegen linksseitiger Schmerzen auf, die nicht durch den rechten Leistenhoden bedingt sind.
    uns sind mehrere gut nachvollziehbare SG Urteile bekannt, nach denen „die KHS- Aufnahme“ ein Prozess ist, der mehrere Stunden dauern kann. Auch die pflegerische ( Erst-) Einschätzung ist Teil der Aufnahme. Erst am Ende dieses Prozesses wird die Aufnahme „veranlasst“.
    Da sich die Schmerzen der Nierenkolik kurzfristig besserten, könnte diesbezüglich auch eine ambulante Notfallbehandlung ausreichend gewesen sein bzw. Könnte der Prozess mit dem Ergebnis enden:“ Stationäre Aufnahme zur Leistenhoden- OP nach Steinabgang.“

    Ich hoffe natürlich auch, dass KHS, Kassen und MDK ihre jeweilgen Kodierungen an den Grundprinzipien der DKR und nicht am wechselnden Erlös orientieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier