Guten Morgen,
der Verfahrensvorschlag für psychiatrische Institutsambulanzen wurde "unter Beachtung des regionalen Pandemiegeschehens" bis zum 30.09.2020 verlängert.
Wie sehen Sie diese Angelegenheit? Ist in einer PIA in der das regionale Pandemiegeschehen fast gleich 0 ist, das abrechnen von Telefon/Videokontakten zulässig oder nur in PIA`s in denen ein erhöhtes regionales Pandemiegeschehen auftritt? Wer bestimmt die Grenze für "ein erhöhtes regionales Pandemiegeschehen"?
Viele Grüße
PK