nicht vereinbarte Entgelte Anlage 3a und Pflegeentgeltwert

  • Hallo,

    die DRGs der Anlage 3a der FPV 2020 haben ja auch Pflegebewertungsrelationen bekommen.

    Wenn wir die DRG nicht vereinbart haben und entsprechend §7 Abs. 4 pro Tag 600 Euro abrechnen, sind diese dann um die Pflegeentgelte zu vermindern oder nicht?

    Die eine Kasse hat es anstandslos mit 600 Euro + Pflegeerlös pro Tag bezahlt.

    Die andere Kasse möchte die 600 Euro aufgeteilt haben, da in den 600 Euro die Pflegeerlöse bereits enthalten wären.

    Wie handhaben das andere KH? und warum?

    Danke schon mal für Erkenntnisse.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    wir lesen das aus dem §7(4) und §8 (5) FPV 2020 auch so, neben den € 600,- kann das Pflegeentgelt zusätzlich berechnet werden.

    Ergibt sich m.E. auch aus dem Umkehrschluss aus Teil 1 Nachtrag vom 03.12.2019 zur Fortschreibung der §301-Vereinbarung: liegen für das Entgelt Bewertungsrelationen im Pflegeerlöskatalog vor, ist der bisher vereinbarte Entgeltbetrag (85* bzw. 86*) täglich um die Entgelthöhe zu mindern,...

    Da aber bisher nichts vereinbart wurde, trifft diese Regelung nicht zu. Folglich € 600,- zzgl. Pflegeerlös

    Lassen Sie sich doch mal eine Begründung von der Kasse geben

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    zu den 600,00€ ist kein Pflegeentgelt zusätzlich abrechenbar.

    §8 Abs. 5 FPV 2020:
    Für Leistungen, die unter die Regelung nach §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 FPV 2020 (teilstationäre Leistungen, die nicht in Anlage 3b aufgeführt sind und besondere Einrichtungen) fallen, gilt eine Pflegebewertungsrelation von 1,0 für vollstationäre und 0,5 für teilstationäre Fälle, sofern die Vertragsparteinen nach §11 KHEntgG keine abweichende Festlegung treffen.

    Die Entgelte nach Anlage 3a und 3b (§7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FPV) zählen daher nicht dazu und haben auch keine Pflegeentgeltbewertungsreleation. Daher ist Nachtrag der §301 auch nicht anwendbar.

    Gruß