Hallo,
die DRGs der Anlage 3a der FPV 2020 haben ja auch Pflegebewertungsrelationen bekommen.
Wenn wir die DRG nicht vereinbart haben und entsprechend §7 Abs. 4 pro Tag 600 Euro abrechnen, sind diese dann um die Pflegeentgelte zu vermindern oder nicht?
Die eine Kasse hat es anstandslos mit 600 Euro + Pflegeerlös pro Tag bezahlt.
Die andere Kasse möchte die 600 Euro aufgeteilt haben, da in den 600 Euro die Pflegeerlöse bereits enthalten wären.
Wie handhaben das andere KH? und warum?
Danke schon mal für Erkenntnisse.