Fixe Prüfquote von 12,5 % in 2021

  • Hallo,

    ist eigentlich aufgefallen, dass mit dem 2. COVIfSGAnpG zum 23.5.202 die ursprünglich gestaffelte Prüfquote in 2021 auf eine fixe Prüfquote von 12,5 % umgestellt wurde? Die gestaffelte Prüfquote kommt erst in 2022.

    Viele Grüße

    M2

  • Tag,

    danke für den Hinweis, war hier z.B. untergegangen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    § 275 c Abs. 2 SGB V:

    (2) Im Jahr 2020 darf eine Krankenkasse bis zu 5 Prozent der bei ihr je Quartal eingegangenen Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung eines Krankenhauses nach Absatz 1 durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen (quartalsbezogene Prüfquote); im Jahr 2021 gilt eine quartalsbezogene Prüfquote von bis zu 12,5 Prozent. Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal ist das Datum des Eingangs der Schlussrechnung bei der Krankenkasse. Ab dem Jahr 2022 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 3 wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnisse des vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt:

    1. bis zu 5 Prozent für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung bei 60 Prozent oder mehr liegt,
    2. bis zu 10 Prozent für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung zwischen 40 Prozent und unterhalb von 60 Prozent liegt,
    3. bis zu 15 Prozent für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung unterhalb von 40 Prozent liegt.

    Gruß

    S. Stephan

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan (30. Juli 2020 um 16:36)

  • Hallo,

    ich hänge mir mal hier dran.

    Es geht um die Entfallende Prüfbegrenzung

    Die KK haben offensichtlich angefangen Häuser die im 3.Quartal 2020 unter 20% nicht geminderte Schlussrechnungen hatten, über den Entfall der Prüfbegrenzung zu informieren. Damit seien im 1. Quartal 2021 Prüfungen über 12,5% in den jeweiligen Häusern möglich.

    Dies betrifft mind. 21 Häuser.

    Wie sehen Sie die Regelungen zur Aussetzung und Begrenzung der Prüfquote in 2021?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Liebe Mitstreiter/innen,

    gibt es hierzu etwas Neues?

    Gilt die entfallende Prüfbegrenzung tatsächlich bereits 2021? Ich dachte, erst ab 2022 und bis dahin maximal 12,5%.

    Viele Grüße

    hempelchen

  • Guten Morgen,

    Auf der Seite des MDS-ev.de steht eindeutig:

    Was ändert sich bei der Krankenhausabrechnungsprüfung?

    Künftig ist die Anzahl der Prüfungen, die die Krankenkassen beim Medizinischen Dienst beauftragen können, begrenzt. Die Krankenkassen können maximal 15 Prozent der Rechnungen prüfen lassen. (Im Jahr 2021 ist die Prüfquote auf 12,5 Prozent beschränkt.) Neu ist die variable Prüfquote: Je weniger Beanstandungen die Medizinischen Dienste bei den Abrechnungsprüfungen finden, desto geringer wird die gesamte Prüfquote für das Krankenhaus. Die Prüf-quote kann sich so auf 10 Prozent oder sogar auf nur 5 Prozent aller Fälle reduzieren. Hat ein Krankenhaus eine hohe Quote an beanstandeten Rechnungen, dann hat das Krankenhaus nicht nur die zu viel bezahlte Summe, sondern auch einen „Aufschlag" von bis zu 50 Prozent dieser Summe an die Krankenkasse zu bezahlen. Das heißt, es besteht ein Anreiz, möglichst korrekt abzurechnen. Dadurch minimieren die Krankenhäuser einerseits Aufwand für die Prüfungen und andererseits wirtschaftliche Verluste durch die Aufschläge.

    Stand: März 2021

  • Das heißt, es besteht ein Anreiz, möglichst korrekt abzurechnen. Dadurch minimieren die Krankenhäuser einerseits Aufwand für die Prüfungen und andererseits wirtschaftliche Verluste durch die Aufschläge

    als Internist könnte ich da heulen... (da weiß man manchmal sogar selbst nicht was wirklich korrekt ist, fairer wäre es da, abgeschaut aus der der Politik, einen Kodier-"Korridor" zu schaffen)

    MfG

    rokka