Abrechnung Beatmungsstunden CPAP/ASB

  • Guten Morgen liebe myDRG-Gemeinde!

    Ich weiß, dieses Thema ist in der Vergangenheit schon mehrfach besprochen worden, allerdings sind die meisten Beiträge schon ein klein wenig her.

    Es stellt sich die Frage, ob die Beatmungsform CPAP/ASB zu den Beatmungsstunden gerechnet werden darf. Wenn ja, hat vielleicht jemand eine Quelle, die man gegenüber einem MD-Gutachter etc. zitieren kann? Meiner Meinung reicht zwar der Hinweis, dass bei einer Differenz zwischen PEEP und Hilfsdruck ab 6mbar die Vorraussetzungen gegeben sind aus, aber es gibt manchmal durchaus Menschen , die mehr Überzeugungsarbeit brauchen als andere....:evil:

    Ich wäre sehr dankbar für Hinweise, noch ein erfolgreiches Arbeiten,

    LG

  • Hallo Pathfinder,

    da sollte man sich auf keine Diskussion mit dem MDK einlassen.

    Die "alten" Kodierregeln bzgl. "Masken-CPAP" (bis 31.12.2019) sind lediglich auf das reine und ausschließliche CPAP-Verfahren bezogen, d. h. also als Einstellung ausschließlich einen kontinuierlichen positiven Atemwegsdruck, nichts (!) anderes.

    Die hochmodernen Respiratoren mit ihren unterschiedlichen CPAP-Einstellungen "verblenden" wahrscheinlich auch den MDK und lassen ihn alles in eine Gemengelage subsumieren (insbeondere MDK-Nicht-Anästhesisten). Tatsächlich geht es hier aber a u s s c h l i e ß l i c h um die alleinige Einstellung eines konitnuierlichen positiven Druckes. Sobald eine andere Einstellung (so wie bei CPAP/ASB = a u g m e n t e d / a s s i s t e d spontaneous breathing) hinzukommt, ist die DKR 1001 darauf i. S. einer Beatmung anzuwenden.

    Die 6h-Regel ist aus dem klassischen Masken-CPAP-Verfahren entstanden, als man noch über ein kleines PEEP-Ventil in der O2-Buchse an der Wand ein Maskensystem angeschlossen und dem Patienten mit stramm sitzenden Gummizügeln "aufgesetzt" hat. Wahrscheinlich wollte man diesen vergleichbar geringen Aufwand nicht mit Beatmungsstunden am/über den Respirator gleichsetzen.

    Dies findet aber in der heutigen Zeit so gut wie keine Anwendung mehr und somit gibt es auch (fast) keine Anwendung mehr für den MDK, diese alte Kodierregel anzuwenden.

    Es kommt hinzu, dass ja auch schon die bis 31.12.2019 geltenden Kodierregeln im entspr. Absatz in " Atemunterstützung wie z.B.

    durch Masken-CPAP/ASB oder durch Masken-CPAP" differenzieren, In der Folge (6h-Regelung) wird aber dann nur noch von "Masken-CPAP" gesprochen ....

    So ist es auch sinnig und wohl darin begründet, dass es ab 2020 um die Druckdifferenz 6mbar geht. Das ist in der Regel bei Verfahren wie CPAP/ASB je nach Einstellung des Hilfsdrucks auch gegeben, muss man dann aber im Einzelfall den Beatmungsprotokollen entnehmen.

    Beste Grüße

    geoff

  • Verstehe ich das richtig? (nur zur Sicherheit)

    Wenn ein Patient zwischen zwei BiPAP-Phasen mit CPAP/ASB unterstützt wird und die Differenz zwischen PEEP(10mbar) und Hilfsdruck(13mbar) nur 3 mbar beträgt, ist das keine Beatmung im Sinne der DKR, richtig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Mertens,
    ist der Hilfsdruck 13 mbar, dann sind sie deutlich über 6 mbar. Ist der Spitzendruck 13 mbar, dann sind sie drunter. Also was verstehen Sie unter Hilfsdruck? Die Druckdifferenz oder den Druck am Ende der inspiratorischen Unterstützung?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch