ICD für Dermatozoenwahn

  • Guten Morgen,

    ist es richtig für den Dermatozoenwahn die F06.0 zu kodieren?

    Das Alphabetische Verzeichnis verweist hierauf. Aber der Patient ist 34 Jahre alt und hat keine somatischen Nebenerkrankungen.

    liebe Grüße und schon mal besten Dank für Rückmeldungen

    ?( die codierfee

  • Hallo codierfee,

    gestatten Sie mir eine Anmerkung: Wenn man sich isoliert die Frage stellt, wie man z.B. einen Dermatozoenwahn verschlüsselt, geht man ja genauso vor, wie Sie es beschreiben: Alphabetisches ICD-Verzeichnis 2020 geschnappt et voilà das Ergebnis: F06.0.

    Nur:

    Hier ist eigentlich eine genauere Prüfung der sog. "diagnostischen Kriterien" zum einen der dreistelligen Hauptgruppe F06 und des vierstelligen Kodes F06.0 durchzuführen. Diese werden sehr gut z.B. hier dargestellt.

    Für die gesicherte Diagnosestellung sind insgesamt 6 diagnostische Kriterien zu erfüllen.

    Diese sollten auch geprüft und dokumentiert werden, damit der Fall einer späteren MDK-Prüfung standhält...


    MfG,

    ck-pku

  • P.S. F06 betrifft "Organische Störungen". Sollte der Pat. keine organische Störung des Gehirns haben (deshalb sicherlich Ihr Hinweis auf fehlende Begleiterkrankungen) kommt F06 nicht in Frage. Wir kriegen das regelmäßig gestrichen wenn die organische Komponente nicht dokumentiert ist. (vgl. post von ck-pku).

    Ich meine aber, das genannte Werk ist nicht einschlägig, es gilt ausschließlich die ICD-10-GM. Dort gibt es keine diagnostischen Kriterien. Viele unserer Ärzte laufen mit einer WHO-Version der ICD-10 herum und diskutieren über Diagnosekriterien, die kodiertechnisch belanglos sind.

    Bleibt als Notlösung nur die ganz unspezifische F22.0 (wahnhafte Störung)

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,

    ohne hier eine Riesen-Diskussion lostreten zu wollen, möchte ich aber darauf hinweisen, dass der Autor des Büchleins die WHO selbst ist!

    Das Werk ist an Ärzte gerichtet, eine korrekte Diagnose psychischer Störungen i.S.d. ICD-10 überhaupt stellen zu können! Daher hat es Relevanz! Nicht ein Kodierer entscheidet über die Kodierung von Diagnosen, sondern immer noch der Arzt (s.a. PD001a der DKR-Psych 2020). Und dieser muss (in der Theorie) die o.g. diagnostischen Kriterien sehr wohl beachten!

    Allen ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku