Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
Patient wurde bei uns stationär behandelt. Patient war im letzten Jahr noch selbstständig und hat wohl aus dieser Zeit noch offene KK-Beiträge, ist mittlerweile angestellt und gesetzlich versichert. Kostenträger weigert sich zu zahlen, auf grund der noch ausstehenden Beträge aus der Selbstständigkeit. Patient sagt, er habe alles bezahlt und sogar eine Gutschrift erhalten.
Falls hier wirklich noch Beiträge ausstehen, greift dann § 16 Abs. 3a SGB V (Ruhen des Leistungsanspruchs), obwohl er ja mittlerweile gesetzlich versichert ist?
Ist es tatsächlich unsere Aufgabe, den Disput zwischen den beiden parteien nun klären, um an unser Geld zu kommen?
LG