Hallo zusammen,
interessant die Ausführungen des SG Magdeburg SG Marburg:
"Die Voraussetzungen einer Beurlaubung sind erfüllt, wenn die weitere Behandlung bereits am Entlassungstag kurzfristig absehbar ist"
"Die Versicherte wurde hier am 25.08.2016 zur weiteren internistischen Klärung und medikamentösen Einstellung der neu während des ersten Krankenhausaufenthalts festgestellten Erkrankung entlassen. Die geplante Wiederaufnahme zur Operation war bereits bei der Entlassung auf den 17.10.2016 festgelegt worden."
Mich würde mal interessieren, wie die Definitionen für kurz- mittel- und langfristig in Sachsen-Anhalt Hessen sonst so sind.