KOUB Medizinische Begründung bei Privatversicherten

  • Hallo zusammen,

    wie wird in den unterschiedlichen Einrichtungen mit Medizinischen Begründungen bei befristeten Kostenübernahmen umgegangen? Wir machen dies per DTA - kurz und sachlich. Nun reicht es einer Privaten Kasse so nicht aus, diese besteht auf ausführliche Berichte. Ist dies üblich? Nach welcher rechtlichen Grundlage? Habt Ihr Tipps? Möchte eigentlich nicht, dass wir wieder dazu übergehen ganze Arztbriefe dahin zu senden - während des Aufenthaltes.

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Viele Grüße

    Huibu

  • Hallo Huibu,

    der DTA mit der PKV erfolgt ja auch (freiwillig) elektronisch gemäß der entsprechenden Rahmenvereinbarung. Nur sieht diese (anders als der §301-DTA) kein Nachrichtensegment à la MBEG "Medizinische Begründung" vor. Daher müssen (ggfs. auf Anfrage der PKV) Verlängerungsanzeigen (Segment PVER) auch händisch (durch Ausdruck auf dem herkömmlichen Postweg versendet) begründet werden.

    So ist es jedenfalls bei uns.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Huibu,

    befristete Kostenübernahmen müssen lt. §301 SGB 5 im jeweiligen Landesvertrag gereget sein - in Sachsen gibt es keine entsprechende Reglung, somit sind befristete KÜ' s eigentlich unzulässig. Einige (sehr wenige) Kassen befristen trotzdem - diese bekommen eine VERL per DTA ohne med. Begründung! Erst wenn das (erste gemeldete) vor. Entlassdatum überschritten ist, bekommt die Kasse (zur Vorlage beim med. Fallmanagement) eine kurze schriftl. med. Begründung. <- siehe auch §301 SGB 5 = med. Begründung nur, wenn das vor. Entl.-Datum überschritten wird!!! Mit den privaten Kassen wollte ich dies auch so durchziehen - leider wollen die privaten Kassen dann gar keine KÜ mehr geben und verweisen auf die Abrechnung mit dem Selbstzahler und das ist von unserem Haus nicht gewünscht. Also wird jede Anforderung auch schriftlich begründet. Wir arbeiten mit ORBIS und haben dort von unserer EDV ein entsprechendes Dokument (ähnlich eines Arztbriefes) einbauen lassen - somit kann der Arzt direkt im ORBIS eine med. Begründung schreiben und kann dieses Dok. mit einer digitalen Unterschrift vidieren - dann wird es im verschlossenen Umschlag zur Vorlage beim Beratungsarzt versendet.

    MfG

    Bigkeiler

  • Wir versenden auf Anfrage der PKV ärztliche Stellungnahmen über den Postweg. Eine Datenverbindung zu den PKV haben wir nicht. Für die Ärzte leider aufwendig.