Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund nach §19 KHG

  • Hallo Herr Breitmeier,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Interessant finde ich die Entscheidung zur KDE 77. Da reden irgendwie drei aneinander vorbei und die Entscheidung bringt leider niemanden weiter.

    Die Entscheidung zur KDE 545 ist in der Formulierung optimierbar:

    • "Sind Metastasen gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien entweder als Haupt- oder als Nebendiagnose zu kodieren, sind sie für die Ermittlung der SAPS-Punkte bei der Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung unter der Kategorie „Chronische Leiden, metastasierende Neoplasie“ entsprechend den „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des BfArM zu berücksichtigen."

    Gemeint ist vermutlich:

    • "Nur wenn Metastasen [...] als Haupt- oder als Nebendiagnose zu kodieren sind, sind sie für die Ermittlung der SAPS-Punkte bei der Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung unter der Kategorie „Chronische Leiden, metastasierende Neoplasie“ entsprechend den „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des BfArM zu berücksichtigen."

    Viele Grüße

    Medman2

  • Danke für den Hinweis. Zu Medman2, ja verschiedene Ansichten zu einem Probelm, aber wir haben nun eine Entscheidung die im Konsens getroffen wurde und für alle Gültigkeit hat. Zufriedenheit für alle kann man nicht erwarten.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,
    bei dieser Entscheidung geht es nicht um Zufriedenheit, sondern um Eindeutigkeit. Ich bin auch schon darüber gestolpert, dass diese Formulierung die Streitfrage nicht beantwortet.

    Niemand bestreitet, dass die Metastasen SAPS-relevant sind, wenn sie die Nebendiagnosekriterien erfüllen. Die Frage war, ob sie auch relevant sind, wenn sie nicht als Nebendiagnose aufgeführt werden, weil eine metastasierende Neubildung eine andere Krankheit (oder zumindest Stadium) ist, als eine nicht metastasierende, unabhängig davon, ob die Metastase beim Aufenthalt Aufwand im Sinne einer Nebendiagnose gemacht hat. Das fehlende "nur" in der Entscheidung lässt diese Interpretation immer noch zu.

    Schöne Grüße,

  • Hallo,

    die Diskrepanz kann ich nicht nachvollziehen. Es geht um Metastasen, die nicht zu kodieren sind, da keine ND-Relevanz. Wenn keine ND-Relevanz, dann keine Kodierung. Wenn keine Kodierung, dann kein SAPS.

    Wenn Metastasen weder als Haupt- noch als ND zu kodieren sind, dann sind sie nicht zu berücksichtigen und es handelt sich qua Definition nicht um eine metastasierende Neoplasie.

    So lese ich das - aber vielleicht fehlt mir hier das grammatikalische Grundwissen dazu.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Ich stimme mit Herrn Horndasch ( und Medman2 ) überein. Es ging beim Dissens zwischen SEG 4 und FoKA genau um diese Frage der nicht kodierbaren Metastasen und die Frage ist nun verbindlich beantwortet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Formale Logik:

    Der Umkehrschluss von "Kodierbare Metastasen sind zu berücksichtigen" (Aussage der Entscheidung) ist eben nicht: "Nicht kodierbare Metastasen sind nicht zu berücksichtigen". Über nicht kodierbare Metastasen wird keine Aussage gemacht.

    Mit dieser Formulierung ist der Streit daher nicht wirklich bereinigt

    (Ich bin ja Ihrer Meinung, dass es vermutlich so gemeint war, aber die Formulierung ist eben unglücklich)

    Wenn Metastasen weder als Haupt- noch als ND zu kodieren sind, dann sind sie nicht zu berücksichtigen und es handelt sich qua Definition nicht um eine metastasierende Neoplasie.

    Hallo Herr Horndasch,
    auch wenn Metastasen vielleicht nicht die aktuelle Behandlung beeinflussen, sie beeinflussen auf jeden Fall das Leben des Patienten. Damit hat er "qua definition" eine metastasierende Neoplasie - völlig egal was sie kodieren (dürfen)

    Schöne Grüße,

  • Sorry Herr Schaffert,

    ich hatte vergessen zu schreiben "qua definition Schlichtungsausschuss". Diese ist - so ähnlich wie bei den DKRs - nicht unbedingt identisch mit qua definition in medizinischer Hinsicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Her Horndasch,

    ich bin ja eigentlich der Meinung, dass immer Primarius+Metastasen zu kodieren sein sollten (wohl wissend, dass es leider nicht so ist), eben weil es sich dabei letztlich um eine Stadienbeschreibung handelt. Sie kodieren die Herz- oder Niereninsuffizienz ja auch nicht in einem leichteren Stadium, nur weil der Patient gerade mal etwas besser Luft bekommt oder beim eintägigen Aufenthalt nicht stationär dialysiert werden muss.

    Aber so ist es halt nicht, daher haben Sie natürlich (im Hinblick auf die Kodierung) recht. Schöne Grüße,

  • Hallo Herr Horndasch,

    dieses Problem ist nur über eine Änderung der besonderen Kodierrichtlinien zu lösen. Hier sollte ein Antrag eingereicht werden, nachdem die Kodierung von Metastasen obligat und unabhängig von der Erfüllung der Nebendiagnosen-Kriterien erfolgt. Dann erst wird im System unterscheidbar, wie der Aufwand mit den tatsächlich vorhandenen und nicht nur mit den behandelten Metastasen variiert. Dies dürfte die Abbildung der Aufwände deutlich verbessern. Auch auf der Intensiv-Station.

    Gruß

    Mc.