kurze Frage: weiß jemand, ob es schon Klagen gegen die bislang veröffentlichten Entscheidungen des SchlAB gibt? Die Regelung des § 19 KHG enthält ja insoweit m.E. eine Regelungslücke, da zwar in Abs. 7 die Antragsteller nach Abs. 3 als klagebefugt definiert werden, aber für die bekannt strittigen KDE gibt es ja gerade keine Anträge, sondern den gesetzlichen Auftrag nach Abs. 5, womit dann quasi gerade keine Rechtsschutzmöglichkeit in diesen Fällen bestünde?! Dagegen spricht dann aber ja auch, dass der SchlAB seine Entscheidungen durchgehend mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" zur Gültigkeit versieht... Eine Frist zur Klageerhebung sieht § 19 KHG ja grundsätzlich nicht vor, so dass dann die allgemeine Frist von einem Jahr nach § 87 SGG gelten müsste.
MfG, RA Berbuir