Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund nach §19 KHG

  • kurze Frage: weiß jemand, ob es schon Klagen gegen die bislang veröffentlichten Entscheidungen des SchlAB gibt? Die Regelung des § 19 KHG enthält ja insoweit m.E. eine Regelungslücke, da zwar in Abs. 7 die Antragsteller nach Abs. 3 als klagebefugt definiert werden, aber für die bekannt strittigen KDE gibt es ja gerade keine Anträge, sondern den gesetzlichen Auftrag nach Abs. 5, womit dann quasi gerade keine Rechtsschutzmöglichkeit in diesen Fällen bestünde?! Dagegen spricht dann aber ja auch, dass der SchlAB seine Entscheidungen durchgehend mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" zur Gültigkeit versieht... Eine Frist zur Klageerhebung sieht § 19 KHG ja grundsätzlich nicht vor, so dass dann die allgemeine Frist von einem Jahr nach § 87 SGG gelten müsste. :/

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Herr Berbuir,

    Ihre Frage kann ich nicht beantworten, aber Sie vielleicht meine:

    • "Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für [...] Krankenhausabrechnungen, die am 06.10.2020 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind,"

    Gilt die Entscheidung für einen Fall,

    1. in dem die Einschätzung des MDK noch nicht erfolgt ist,
    2. in dem die Einschätzung des MDK zwar erfolgt, die leistungsrechtliche Entscheidung der Kasse aber noch nicht erfolgt ist,
    3. sowohl Einschätzung des MDK wie auch leistungsrechtliche Entscheidung der Kasse erfolgt ist, ab noch ein Nachverfahren durchgeführt werden kann bzw. durchgeführt wird und nicht abgeschlossen ist,
    4. ggf. auch nach Punkt 3 noch bis zum Ende der Klagemöglichkeit?

    Besten Dank im Voraus

    M2

  • Hallo,

    es gibt neue Entscheidungen.

    Gut finde ich, dass jetzt die vorhergehende Diskussionsgrundlage dargestellt wird.

    Kann mir jemand helfen, was uns die Entscheidung zur KDE 268 (Akutes Nierenversagen, chronische Niereninsuffizienz) vermitteln soll?

    Kann mir jemand helfen, ob bei der Kodierung der Kachexie (KDE 16) ein BMI von <= 20 alleine ausreichend ist (siehe Fußnote), oder ob noch drei der genannten zusätzlichen Kriterien nachgewiesen werden müssen?

    Kann mir jemand helfen, welcher Kode bei einer Sauerstoffsättigung von <= 92% unter Raumluft zu kodieren ist (KDE 37 - respiratorische Insuffizienz)?

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (16. Oktober 2020 um 21:53)

  • Guten Morgen,

    der BMI ist wohl ausreichend, wenn die anderen Punkte nicht feststellbar sind, und unter Beachtung der ND Definition dann kodierbar.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Morgen,

    diese Entscheidungen verwirren doch sehr. Das akute Nierenversagen ist ein Symptom, die Hyperkaliämie nicht....

    Langsam kann man es nur noch "auswendig" lernen, verstehen geht nicht mehr. Ist jetzt bei Aufnahme mit einem akuten Nierenversagen bei Exsikkose die Exsikkose die HD, da das Akute Nierenversagen ja ein Symptom ist?

    Das mit dem BMI lese ich anders. Der *, wie man damit umgeht, wenn der Gewichtsverlust nicht eruieren kann steht weiter oben und wird gefolgt von den Kriterien.

    Bzgl. der Entscheidung zu 268 kann ich mich nur Medman 2 anschließen: was will uns diese Entscheidung sagen??

    Gruß

    B.W.

  • Hallo zusammen,

    auch wenn ich nicht jede Entscheidung des SchlABu verstehe ( oder gar teile), muss ich doch sagen, dass in vielen Auslegungen eine gewisse Konstanz zu sehen ist (z.B. zur Auslegung der HD-Regelung). Es erscheint mir jedenfalls bis jetzt nicht chaotischer als die wechselnden Argumentationen der SEG-4 oder des FoKA, sorry.

    Trotzdem bleiben selbstverständlich einige Entscheidungen kryptisch, so auch die hier genannten.

    Ich verstehe es so:

    1. Hinsichtlich der Niereninsuffizienz gelten die Wortlaute der jeweiligen ICD-10- Versionen. Medizinisch wechselnde Leitlinien sind nachrangig (sofern sie nicht Eingang in die ICD gefunden haben). Chronisch bedeutet mindestens 3 Monate, was nachweisbar sein soll.

    2. Das Sternchen beim BMI bezieht sich nur auf den ersten Teil der Definition, also die Gewichtsabnahme von mindestens 5% in 12 Monaten. Die drei Zusatzkriterien sind weiterhin Pflicht, egal ob BMI < 20 oder Gewichtsverlust >5%

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • 1. Hinsichtlich der Niereninsuffizienz gelten die Wortlaute der jeweiligen ICD-10- Versionen. Medizinisch wechselnde Leitlinien sind nachrangig (sofern sie nicht Eingang in die ICD gefunden haben). Chronisch bedeutet mindestens 3 Monate, was nachweisbar sein soll.

    Hallo Herr Breitmeier,

    wo finde ich die Definition von "chronisch" im ICD, insbesondere im Bezug auf Nierenkrankheit?

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo medman2,

    Das mit den 3 Monaten ist eine sozialmedizinisch etablierte Zeitdauer für „chronisch“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Medman2,

    ich habe intern zur KDE 37 postuliert:" wenn Sa02 unter 92%, dann liegt eine Hypoxie vor, also mit 5. Stelle "0" kodieren." (ggf. andere Ursachen einer niedrigen Sa02 wie Anämie, DBS etc. vorher ausschließen)

    Uwe Neiser


  • Hallo phlox,

    und woher wissen Sie, dass es eine hypoxische respiratorische Insuffizienz ist und keine hyperkapnische? Das können Sie doch nur mit einer BGA sehen.

    Gruß

    B.W.

  • Moin,

    natürlich kann ich hyperkapnisch nicht ausschließen ohne BGA, aber den niedrigen Sauerstoff - hypoxisch habe ich doch oder? Besser als unbekannt!

    Uwe Neiser