Hallo Herr Schaffert,
eine "relativ einfache Symptomkontrolle" ist natürlich ein unbestimmter Begriff, die aber nach meinen Erfahrungen regelhaft durch den Hausarzt oder zumindest eine SAPV im ambulanten Bereich erreicht werden kann. Seltene Ausnahmefälle mag es aber durchaus geben.
In Ihrem Beispiel, in dem überwiegend nur noch spirituelle Betreuung erforderlich ist, drängt sich die Fehlbelegungsfrage aber geradezu auf.
Und das Problem mit der Nicht-Anrechenbarkeit der seelsorgerischen Leistungen ( Minuten) stellt sich ja nur dann, wenn alle andere therapeutischen Teammitglieder zusammen nicht auf das im OPS jeweils geforderte Mindestmass kommen, was wiederum nach meinen Erfahrungen bei echten Palliativpatienten nur äußerst selten der Fall ist.