Prüfanzeige trotz Fristverstreichung wegen G-AEP Bogen


  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eure Meinung zu folgender Konstellation:

    Fall aus 2017, G-AEP Bogen wurde per DTA angefragt und auch von uns versandt.

    In 2020 nochmals Anfrage unsererseits, warum noch nicht bezahlt. Bogen sei angeblich nie angekommen, wir also nochmals verschickt.

    Nun Eingang einer MD-Prüfanzeige mit der Begründung, dass die Frist mit Übersendung des G-AEP Bogens neu beginnt. Es gäbe dazu auch einen Parapraphen, den die Mitarbeiterin aber nicht nennen konnte. Die PrüfVv sei in dem Fall angeblich außer Kraft gesetzt.

    Ich ging immer von aus, eine neue Fristberechnung kann nur durch einen neuen Rechnungssatz ausgelöst werden!?!

    Danke.

    LG

  • Hallo AO,


    einen Paragraphen dazu kann ich Ihnen nicht nennen.
    Ich nehme aber an, dass es um einen Eingriff aus dem AOP Vertrag geht oder um eine andere typisch ambulante Leistung?

    Dann wird nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung die Rechnung erst dann fällig, wenn die Klinik die notwendigen Angaben an die Kasse übermittelt hat, warum ausnahmsweise eine vollstationäre Abrechnung erforderlich war.

    Ob eine Rechnung aus 2017 in 2020 noch fällig werden kann, weiss ich aber nicht...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    um die Fälligkeit der Rechnung geht es ja in diesem Fall nicht.

    Sondern um die eingeleitete Prüfanzeige nach Fristverstreichung.

    LG

  • Moin,

    dennoch: Sofern die Begründung nicht vorliegt bzw. nicht ausgesprochen ist, gilt die Rechnung als nicht gestellt.

    Sie wird dann erst mit der Begründung wirksam. Vermutlich ist die Kasse der Auffassung, dass auch damit erst die Prüffrist läuft.

    Gruß

    merguet