2. Gutachten

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben folgendes Problem mit dem (lieben) MD(K).

    Nach Prüfung der Abrechnung bekommen wir teilweise Gutachten, die an den Haaren herbeigezogen sind. Besonders betrifft das unsere Palliativ-Komplexbehandlung.

    Wir verfassen dann ein Nachverfahren und bitten um eine erneute Begutachtung durch ein anderes Begutachtungszentrum.

    Es wird dann auch eine neue Begutachtung eingeleitet. Leider nicht durch ein anderes BBZ. Die Folge ist ja klar... das Begutachtungsergebnis bleibt gleich.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Haben wir als KH das Recht auf die Begutachtung durch ein anderes BBZ des MD(K) zu bestehen?

    2. Wenn ja, wie können wir uns gegen die "Gleichbegutachtung" wehren?

    Danke schonmal

  • Hallo MarlenD,

    ein Auswahlrecht bzgl. der Prüfer haben Sie leider nicht und wehren können Sie sich dann nach Verrechnung nur über den Klageweg (zumindest solange, wie die ÜbergangsprüfvV den KKen noch die Verrechnung zugesteht). Da müssen Sie dann halt mal eine Handvoll Fälle durchklagen und positive Gutachten sammeln, die Sie den Kassen dann außergerichtlich vorlegen können. Leider dauern die Verfahren, weshalb das keine schnelle Lösung ist; die könnten Sie nur in direkten Gesprächen mit den KKen erzielen, sofern diese zugänglich sind.

    MfG, RA Berbuir

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Also haben die KH´s wieder das Nachsehen. Denn es wird nicht viele Gutachter geben, die Ihre eigenen Gutachten oder die ihrer Kollegen revidieren! Traurig

  • naja, die gerichtlichen Gutachter arbeiten ja nicht für den MD sondern sind entweder selbst in Kliniken tätig oder als selbstständige Spezialisten, meine Erfahrung ist da überwiegend positiv, was die Korrektur von MD-Vorgutachten angeht...