Zuschlag von 0,42 % für nachträglichen pauschalen und abschließenden Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine abrechnungstechnische Frage zum "Zuschlag von 0,42 % für nachträglichen pauschalen und abschließenden Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals".

    Dieser Zuschlag wird bei uns auf alle stationären Rechnungen aufgeschlagen - mit Ausnahme von:

    - vorstat. Leistungen

    - nichtärztl. Wahlleistungen (Begleitperson Eigener Wunsch / 1- und 2-Bett-Zimmer)

    - Zuzahlungsleistungen (z.B. nachgeforderte Zuzahlungen u.ä.)

    - MDK-Leistungen (z.B. Aufwandspauschale nach MDK-Prüfungen)

    Wie aber verhält es sich mit Begleitpersonen, die medizinisch indiziert sind? Wird der Zuschlag für diese Leistung auch fällig? Wenn "JA" - Wie wurde das bei Euch im ORBIS-NICE gelöst?

    Vielen Dank schon mal.

    MfG

    Bigkeiler