Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine abrechnungstechnische Frage zum "Zuschlag von 0,42 % für nachträglichen pauschalen und abschließenden Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals".
Dieser Zuschlag wird bei uns auf alle stationären Rechnungen aufgeschlagen - mit Ausnahme von:
- vorstat. Leistungen
- nichtärztl. Wahlleistungen (Begleitperson Eigener Wunsch / 1- und 2-Bett-Zimmer)
- Zuzahlungsleistungen (z.B. nachgeforderte Zuzahlungen u.ä.)
- MDK-Leistungen (z.B. Aufwandspauschale nach MDK-Prüfungen)
Wie aber verhält es sich mit Begleitpersonen, die medizinisch indiziert sind? Wird der Zuschlag für diese Leistung auch fällig? Wenn "JA" - Wie wurde das bei Euch im ORBIS-NICE gelöst?
Vielen Dank schon mal.
MfG
Bigkeiler