Os Pubis Fraktur

  • Hallo zusammen,

    eine Privatkasse lehnt die gesonderte Kodierung der Os Pubis Fraktur ab, da "das Acetabulum anatomisch aus Anteilen des Os Ilium, des Os Ischii und des Os Pubis" bestehen würde.

    Mein Widerspruch mit dem Hinweis auf DKR 1911 Mehrfachverletzung und multiple Verletzungen wurde abgewiesen, da es sich "nicht um unterschiedliche Verletzungen mehrerer Körperregionen, sondern um die Verletzung mehrerer Beckenanteile, die anatomisch das Acetabulum bilden" handeln würde ...

    Bin jetzt etwas überfragt :/

    Einmal editiert, zuletzt von Ricco (28. August 2020 um 11:27)

  • Hallo,

    und der Pat. hat "nur" eine Acetabulumfraktur?

    Dann kann man aus meiner Sicht auch nur die Acetabulumfraktur verschlüsseln. Dann ist es auch keine Mehrfachverletzung.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    welche Verletzung hat denn konkret vorgelegen? Für die Fraktur des Acetabulum gibt es ja einen eigenen ICD - S32.4.

    Darüber hinaus ist noch auf die SEG4 Empfehlung 589 zu verweisen, diesjährig wohl auch im Schlichtungsausschuss.

    "Die Regelung der DKR 1911 Mehrfachverletzungen ist nicht anzuwenden. Unter einer Mehrfachverletzung versteht man gleichzeitig entstandene Verletzungen mehrerer Körperregionen oder Organsysteme. Bei vorliegender Schmetterlingsfraktur handelt es sich nicht um unterschiedliche Verletzungen mehrerer Körperregionen, sondern um die Verletzung verschiedener Teile des Beckens. Das Becken ist als eine Körperregion zu verstehen."

    Sicherlich beruft sich die Kasse auf diesen Passus.

    Liebe Grüße aus Sachsen

  • Auszug aus dem CT-Bericht:

    In der aktuellen Untersuchung zeigt sich eine minimale Dislokation der Fragmente bei Acetabulumfraktur.

    Ebenfalls zeigt sich eine diskret dislozierte Fraktur des Ramus inferior des Osis pubis.

  • Es scheint sich also um eine 2. Fraktur zu handeln, die zusätzlich zur Acetabulumfraktur vorliegt und deshalb auch zusätzlich kodiert werden kann.