Sehr geehrtes Forum,
folgenden Fall möchte vorstellen:
- Mutter entbindet per Sectio und verbleibt wegen Komplikation nach PDA für 4 Tage stationär. O01G (MVD)
- Neugeborenes wird wegen Makrosomie in unsere Kinderklinik verlegt und verläßt mit der Mutter das Haus. Abrechnung über P67B
Das MDK Gutachten für das Neugeborene bestätigt die Kodierung, die zur P67B führt, allerdings hätte 1 Belegungstag ausgereicht. "Eine Rückverlegung in die Geburtshilfliche Abteilung wäre ggf. ebenfalls möglich gewesen."
Tatsache ist, dass das Neugeborene bei der Mutter bleiben muss.
Fragestellung:
Ist das Neugeborene dann ab 2. Belegungstag als Begleitkind abzurechnen? Oder welche Argumentation gibt es für die Abrechnung der weiteren Versorgung des Neugeborenen über die DRG P67B?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Allen ein entspanntes Wochenende
MfG
K.Lührs