Neugeborenes UGVD

  • Sehr geehrtes Forum,

    folgenden Fall möchte vorstellen:

    - Mutter entbindet per Sectio und verbleibt wegen Komplikation nach PDA für 4 Tage stationär. O01G (MVD)

    - Neugeborenes wird wegen Makrosomie in unsere Kinderklinik verlegt und verläßt mit der Mutter das Haus. Abrechnung über P67B

    Das MDK Gutachten für das Neugeborene bestätigt die Kodierung, die zur P67B führt, allerdings hätte 1 Belegungstag ausgereicht. "Eine Rückverlegung in die Geburtshilfliche Abteilung wäre ggf. ebenfalls möglich gewesen."

    Tatsache ist, dass das Neugeborene bei der Mutter bleiben muss.

    Fragestellung:

    Ist das Neugeborene dann ab 2. Belegungstag als Begleitkind abzurechnen? Oder welche Argumentation gibt es für die Abrechnung der weiteren Versorgung des Neugeborenen über die DRG P67B?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Allen ein entspanntes Wochenende

    MfG

    K.Lührs

  • Hallo Frau/ Herr Lührs,


    ich verstehe den Fall nicht. Warum resultiert bei einer Makrosomie die DRG P67B. Da muss es ja noch mehr Pathologie geben und damit auch einen medizinischen Grund für die VWD.

    Und die Frage, ob das Kind geburtshilflich oder neonatologisch liegt ist ja eigentlich auch erstmal egal. 4 Tage bei Sectio sind m.E. eine Eher unterdurchschnittliche Dauer der Entbindungspflege

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    als ND gibt es noch eine Q75.3 die dann zur P67B führt.

    Meine grundsätzliche Frage ist:

    Wie ist ein im eigenen Haus geborenes NG abzurechnen, das krankheits-(DRG) bedingt über die eigene Versicherung abgerechnet wird, aber noch nicht die UGVD erreicht hat, aber wegen der Krankheit der Mutter nicht entlassen werden kann.

    Was ist mit den Fällen, bei denen das kranke NG die OGVD überschreitet, es eigentlich wieder gesund ist, aber wegen der Krankheit der Mutter nicht entlassen werden kann?

    Mit freundlichem Gruß

    K. Lührs

  • Hallo zakspeed,

    Ich finde, die Klarstellungen ( 9 und 13 ) sind für den hier diskutierten Fall nicht einschlägig. Ein Kind mit der Fallpauschale P67B ist per definitionem nicht gesund.

    Das MDK Gutachten finde ich Übrigens auch nicht überzeugend: Egal ob das Kind in der Neonatologie oder auf der Wochenbettstation liegt, solange es sich in einer Einrichtung für Entbindungspflege befindet, hat es nach §24f Anspruch auf Unterkunft, usw.

    Ich hätte aber eventuell die Q75.3 bei allgemeiner Makrosomie nicht anerkannt- aber darum geht es hier ja nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier